An diesem Punkt irrst Du gewaltig!
Der "nette Beamte" ist gesetzlich dazu verpflichtet, einer möglichen Ordnungswidrigkeit und/oder Straftat nachzugehen.
Wenn ihm also ein Fahrzeug mit vermeintlich zu lautem Auspuff auffällt, dann ist er verpflichtet der Sache nachzugehen...und zwar im Rahmen der ihm zulässigen gesetzlichen Möglichkeiten.
D.h. er schaut in die Zulassungsbestätigung Teil 1, und fragt zusätzlich beim KBA die Daten ab. Zu mehr ist er nicht verpflichtet!
Weichen aber die Daten in der Zulassungsbestätigung Teil 1 und beim KBA von dem aktuellen Fahrzeugzustand ab, so muss er seine Pflicht erfüllen- und das bedeutet dann Sicherstellung!!!!!
In Deutschland gibt es glücklicherweise Gesetze, die von unseren Ordnungshütern glücklicherweise auch sehr penibel beachtet und umgesetzt werden. Insofern handelt der "nette Beamte" in einem solchen Fall vollkommen richtig und rechtens- auch wenn es in diesem Fall mich getroffen hat und ich der Leidtragende gewesen wäre!!!!!!!!
Denn glücklicherweise darf ein Beamter in unserem Rechtsstaat nicht willkürlich agieren, sondern muss den ordnungsgemäßen Rechtsweg gehen!
Wenn aber auf diesem Rechtsweg Fehler vorgegeben werden, bzw. eine Datenbank fehlerhaft ist, dann liegt es nicht an dem Beamten...
...sondern entweder an einem Fehler beim KBA- oder das BMW falsche Angaben gemacht hat!
In jedem Fall ist nach aktueller Rechtslage der Kunde- in diesem Falle ich- der Dumme..
...und das ist meiner Meinung nach ein Unding und bedarf einer schnellen, deutlichen und unmissverständlichen Aufklärung!!!!