Beiträge von Kerio

    Hallo hi-wie-gehts


    Finde auf die schnelle kein Foto der aktuellen Kombination, jetzt habe ich natürlich die Winterräder montiert und kann auch keines auf die schnelle erstellen.
    K2a und K2b sind Auflagen die wir in der CH nicht kennen, dazu kann ich dir also nichts sagen.
    Bei uns gibt es nur eine Eignungserklärung des Herstellers - wenn es freigängig und abgedeckt ist bei der MFK (TüV bei euch) wird es eingetragen und gut ist.


    Musstest du nichts verändern?

    Nein bei beiden Varianten nicht, wobei bei der 9.5x19 ET35 nicht mehr viel bis keine Reserve mehr vorhanden ist.


    Gibt es viel Stretch beim Reifen?

    Vorne mit den Contis gut passend, hinten mit 9" auch passend, bei der breiteren Variante 9.5" etwas gezogen aber gerade noch im Rahmen (für mich)


    Sind die beiden Felgengrößen eher flach bzw. konkav? Konvex wäre für mich ein Dealbreaker.

    8" vorne eher Flach, 9.5" natürlich schon "konvexer" aber auch noch nicht extrem, die 9" ist was dazwischen.
    (Ich hänge dir mal ein Bild an von der 8x19 und der 9.5x19 an)


    Von der 9x19 könnte ich dir in "unmontiertem" Zustand auch ein Foto machen wenn es dir hilft, nur nicht heute, die liegen bei uns im Lager derzeit.


    OZLeggera.JPG

    Ich kann dir zum vergleichen auch mal noch ein Bild HA 9.5x19 ET 35 anhängen wozu es auch ein Gutachten gibt (aber Achtung: CH und 340i, keine Ahnung ob das in DE und/oder mit dem 320d anders ist)


    Ich habe die HA auf 9x19 ET 40 reduziert, weil es mir mit 9.5x19 ET35 zu "prollig" ausgesehen hat, passte aber soweit mit Continental SC6.
    Somit fahre ich jetzt VA: 8x19 ET 29 HA: 9x19 ET 40 mit Reifen in den Seriengrössen, ist eher konservativ und passt daher locker, VA sogar sehr konservativ...


    9,5x19et35seite.jpg

    Ich werde wohl auch "nur hochdrehen". Sehr schade. Beim nächsten das adaptive LED mit dabei.
    Das blöde ist die exakte Lichtgrenze hell/dunkel vom LED- ein klein wenig nach links und rechts hätten sie, der Sicherheit wegen, streuen können. Zumindest 2-5m vorne neben das Fahrzeug.

    Mann könnte natürlich, wenn der Lichtkegel zu sehr zur Fahrbahn-Mitte fällt, einfach etwas mehr nach rechts/links ausrichten, anstatt einfach nach Gutdünken nach oben zu stellen.
    Blendet dann auch den Gegenverkehr nicht, oder wenigstens bedeutend weniger... (wenn man das dann mit dem Einstellgerät oder wenigsten mit der Einstellwand macht)


    Ist aber nur so meine Idee

    Hallo


    Da ich aus der Schweiz bin, kann ich nur von unseren Verträgen sprechen (rechtlich nicht verbindlich natürlich), aber vermutlich unterscheiden sich diese wenn dann nur wenig.


    Der Leasingvertrag gilt in der Regel für das Fahrzeug genau so wie es übernommen wurde, theoretisch könnte der Leasinggeber also sogar die Rückrüstung zu genau diesem Zustand verlangen und/oder dir in Rechnung stellen.
    Die Verrechnung von Wertminderungen, die über die normale Abnützung hinaus gehen, spielen hierbei keine Rolle - bindend ist das Vertraglich vereinbarte sowie übergeordnetes Recht.
    Es gibt Verträge, in denen sogar jede Abänderung des Fahrzeuges untersagt wird und/oder die Rückrüstung vor Rückgabe ausdrücklich verlangen.
    Daraus ergibt sich, dass der Leasinggeber keine Verpflichtung hat, das Fahrzeug überhaupt so zu akzeptieren (vermutlich aber wird, wenn es original Zubehör ist) und dir nichts anrechnen wird.
    (Bei der üblichen progressiven Abschreibung auf Fahrzeuge und Zubehör wäre das ohnehin fast nichts)


    Möglicherweise, (falls das Fahrzeug z.B. beim Händler als Gebrauchtwagen in Kommission verbleibt) könnte dieser dir hierbei freiwillig, auf eigene Rechnung entgegenkommen, wenn er dazu gewillt ist.
    Ich würde auf jeden Fall den Vertrag genau durchlesen und/oder frühzeitig mit dem Händler und dem Leasinggeber sprechen und auf deren Entgegenkommen hoffen, aber einen Anspruch wirst du kaum geltend machen können.


    Wie gesagt, vielleicht ist das in DE anders geregelt aber hier wäre dies so.


    Gruss