Beiträge von E66-Fan

    Hat jemand Neuigkeiten im Bezug auf der Verfügbarkeit des Power & Sound Kit's?

    Grundsätzlich ist's so wie Br8i schreibt, jedoch hat ein großer Vertragshändler in NRW die Anlage mit Verweis auf Bedenken von übergeordneter Stelle (Angeblich unsichere Änderungsabnahme, ein FHZ mit "Motorkontrolleuchte" nach erfolgtem Umbau, ..) abgelehnt, ein anderer hätte nur nach meiner vehementen Bitte, die Verfügbarkeit noch einmal zu prüfen, ein Angebot abgegeben. Die BMW AG hingegen verbaute direkt.


    Falls du aus NRW kommst, nenne ich dir die Namen per PN.

    @kash


    Das würde ich nicht so unterschreiben, solange die Cops mein Kennzeichen sehen und ich mit offener Klappe fahre halten die mich gerne an, vorallem in Bochum, Dortmund und Essen


    Wohne selbst in Bochum Gerthe

    Selbst bei Großkontrollen an den "Hot-Spots" BO/DO zu späterer Stunde wurde ich nicht kontrolliert.
    Würden allerdings auch nichts finden. Notfalls habe ich (trotz Eintragung) die gesamten Unterlagen im Handschuhfach dabei; also die Änderungsabnahme für mein Fahrzeug und die mehrseitige Zulassung vom TÜV Süd, in der auch die Klappen erwähnt werden.

    Letzten Monat stand ich in Kontakt mit der Kundenbetreuung und habe denen aufgezeigt, dass bisher alle Maßnahmen - auch der PUMA - fehlgeschlagen sind.


    Wie zu erwarten verweist die Kundenbetreuung zurück an die Niederlassung, da sie "aus der Ferne" den "technischen Zustand des Fahrzeugs sowie die bisher durchgeführten Reparaturmaßnahmen" nicht fundiert beurteilen können.


    Allerdings haben sie auch Rücksprache mit der Niederlassung gehalten, mit dem Ergebnis, dass der Werkstattleiter mitteilte, dass "der Technische Support der BMW AG bereits hinzugezogen wurde und ein aktueller Serienstand des Fahrzeugs festgestellt wurde".


    ...

    Der Witz an der Sache ist ja, dass die sich nach Abschluss erst noch einige Tage Zeit gelassen haben, bis sie mit der Ergänzung kamen.
    Über einen Paragraphen im VVG ist dieses Gebaren jedoch abgesichert, nämlich §5 Abs. 1 f. VVG, der da - laienhaft ausgedrückt - folgendes besagt:
    Anders als bei "normalen" Verbraucherverträgen, z. B. Kaufverträgen, darf eine Willenserklärung nachträglich geändert werden, ohne dass der Vertrag automatisch nichtig wird. Der Versicherungsnehmer muss der Vertragsanpassung innerhalb eines Monats widersprechen, ansonsten wird sie gültig (also sozusagen für diesen Zeitraum schwebend unwirksam).
    Das bedeutete jedoch auf meinen Fall bezogen: Die HUK24 machte das günstigste Angebot mit SB 150/300. Erhöhte dann die SB auf 500/1.000 über eine Vertragsanpassung, senkte den Versicherungsbeitrag allerdings nicht so weit, dass sie unter Berücksichtigung der neuen SB das günstigste Angebot gehabt haben. Das war nämlich ein anderes Unternehmen.
    Entweder ich hätte dies akzeptiert, oder war gezwungen zu widersprechen, den Vertrag zu widerrufen, einen neuen Vergleich zu machen und neu abzuschließen. Ein riesen Aufwand, den viele wohl gescheut hätten.

    Habe SF 12, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass ich zwar hinsichtlich der Einnahmen, gleichzeitig aber auch hinsichtlich der Ausgaben für die Versicherung überschaubar bin.


    Einen VW T6 haben sie hier übrigens auf die selbe Art abgefertigt..


    Laut Vorstand ist diese Vorgehensweise einwandfrei..

    WGV Himmelblau:
    Leichte Anhebung um weit unter 10% p. a., völlig legitim wie ich finde, auch hinsichtlich der Anpassung des Fahrzeugwerts, von daher habe ich mich gar nicht weiter drum gekümmert.


    Übrigens hat die HUK24 mich Ende letzten Jahres nicht mit SB 150/300 versichern wollen. Haben erst bestätigt, dann eine Vertragsanpassung auf SB 500/1.000 hinterher geschickt. Mit fadenscheinigsten Begründungen, angeblich Diebstahlhäufigkeit, dabei manifestiert sich diese ja ohnehin in den Regional-/Typenklassen. Und ob bei einem Komplettverlust die paar Euro einen Unterschied machen, wage ich zu bezweifeln, denn insgesamt war selbstverständlich der Beitrag niedriger, als bei meiner präferierten 150/300 Variante. Weshalb allerdings die SB der Vollkasko auch gestiegen ist, konnte mir niemand erklären. Nicht mal der Vorstand. Saftladen!!

    Da kommt ja Freude auf. Kannste mir die mal per PN schicken?

    Erledigt.

    na toll, dann sag ich meinem Händler gleich dass er sich das sparen kann...

    Naja, du kannst ihm auch gleich mitteilen, dass folgender Teiletausch das Problem nicht löst (in Klammern an Anzahl des Austauschs bei meinem):


    Luftführung (1)
    Motorentlüftungsleitung (1)
    Steuergerätecodierung (2)
    Riemenspanner (3)
    Schwingungsdämpfer (3)
    Klimakompressor ohne Magnetkupplung (3)
    Klimakompressor mit Magnetkupplung (1)
    Generator (2)
    Keilrippenriemen (2)
    Motorlager R/L (1)
    Getriebelager (1)
    Kältemittelpumpe (1)
    Antriebsriemen Generator (1)


    Kann gut sein, dass ich noch ein oder zwei Rechnungen vergessen habe, da ich nur unregelmäßig über durchgeführte Reparaturen Dokumente ausgehändigt bekam.


    Viele Grüße
    E66-Fan