Ich möchte ganz kurz einwerfen, dass die Beschlagnahme nur wegen eines Klappenauspuffes eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellt. Die Wegnahme eines Gegenstandes ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Besitzers. So kann die Polizei die Beschlagnahme nur bei Gefahr im Verzug durchführen. Die verhältnismäßige Maßnahme wäre eine Mängelkarte gewesen. Beim Versuch der Beschlagnahme hätte ich definitiv den Diestgruppenführer sprechen wollen. Die Strafe für so einen Verstoß liegt zwischen 50€ und 100€ und gibt keine Punkte.
Wie schon richtig bemerkt ist die Sicherstellung die freiwillige Herausgabe einer Sache an die Behörde.
Sollte trotzdem Beschlagnahmt werden, in jedem Fall Dienstnummer der Beamten und Namen anhand des Dienstausweises notieren. Ab hier macht es auch Sinn die Situation zu Filmen. Unterbinden darf das keiner. Insbesondere die Doumentation von Schäden bzw wenn diese nicht vorhanden sind sollte erfolgen. Nach der Beschlagnahme auf ein Protokoll bestehen. Die Beamten sind dazu verpflichtet. Am besten quer über das ganze Formular "WIDERSPRUCH" schreiben.
Sollte ein Fahrzeug zu Unrecht in Gewahrsam genommen werden, können Kosten für Ersatzfahrzeug usw eingeklagt werden. Auch weitere Kosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Im Grunde hat M-Power ja mit den Beamten reden können, was auch eher typisch für Bayern ist. Das ist immer die Beste Lösung. Allerdings hat das Fehlverhalten vorher wahrscheinlich erst zur Kontrolle geführt
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Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Einerseits würde es sehr lustig werden, wenn du dich so in einer Verkehrskontrolle benimmst.
Andererseits ist es traurig, dass du so etwas auch noch verbreitest.
Die Sicherstellung die du zitiert hast, ist nach dem Gefahrenabwehrgesetz (dass Bundesland-abhängig ist) und ist vollkommen unrelevant.
Sicherstellung und Beschlagnahmen in Ordnungs- oder Strafsachen richten sich bundesweit nach Paragraph 94 StPO in Verbindung mit 98 StPO.
94 StPO
98 StPO
Dementsprechend vollkommener Unsinn, den du schreibst.
Und wenn du auch noch anfängst Beamte zu filmen, ist dein Handy auch gleich sichergestellt oder beschlagnahmt (je nachdem wie du es möchtest ).
Kosten, wenn alles in Ordnung bei deinem Auto ist, werden auf gar keinen Fall auferlegt, egal ob Sicherstellung oder Beschlagnahme!
Zu den "Ausfallkosten" in Bezug auf Sicherstellung oder Beschlagnahme kann ich aber auch nichts sagen.
Hier wurde geschrieben, dass jemand den Fall hatte, dass alles in Ordnung war und die Kosten tragen musste oder dass von jemanden gehört hat, der jemanden kennt.
Das ist Unsinn, vollkommener Unsinn und gelogen!
Als Beispiel kann man Blutproben bei Trunkenheitsfahrten nehmen.
Wenn jemand besoffen Auto fährt, wird eine Blutprobe entnommen.
Wenn der Promillewert im Blut nicht erreicht wird, werden die Kosten für den Arzt (Blutentnahme) und die Analyse (Gerichtsmedizin) nicht dem Beschuldigten auferlegt und trägt das Land.
Das ist 1:1 auch hier anzuwenden, weil Owi und Strafsachen sich wie o.g. auf die gleichen bundesweiten Gesetze beziehen.
Schäden die an deinem Fahrzeug durch den ganzen Vorgang entstehen, kannst du natürlich einklagen.
Aber dann doch nicht Polizei dafür verantwortlich machen.
Wenn ja wohl Schäden entstehen, dann durch die unsachgemäße Behandlung durch den Abschlepper oder Gutachter.
Und die sollten gegen sowas versichert sein.
Hier wird sich über "gefährliches Halbwissen" beschwert, aber gleichzeitig sowas rausgehauen.
Das ist quasi der "Anti-Guide" von hoechris wie man's nicht machen sollte.