Beiträge von Realist

    Also - hab das gute Werk mal durchgearbeitet. Habe jetzt 2 DIN-A4-Seiten Notizen und den Aufbau verstanden.



    Dabei muss ich den Versuch auf 2 Teilversuche aufteilen:
    1. Vorversuch, in dem grundlegend der Aufbau getestet und erste Messungen im Stand durchgeführt werden
    2. Die "große" Fahrtgeräuschmessung nach EU-Verordnung Nr.540/2014



    Grundlegendes zur Fahrtgeräuschmessung:
    Das Fahrzeug muss in diversen Gängen, sowohl konstant als auch beschleunigend, eine 20m lange Messstrecke passieren. Dabei steht auf der Hälfte jeweils auf der linken als auch auf der rechten Seite ein Mikrofon 7,5m vom Mittelpunkt der Messstrecke entfernt.
    Dabei müssen verschiedene Szenarien durchlaufen und viele Randbedingungen beachtet werden.



    Um mir selber das Leben einfacher zu machen, fange ich mit den Messungen an, wo ich den höchsten Geräuschpegel erwarte. Sollte nämlich eine Messung bereits die 71db(A) vom Fahrzeugschein überschreiten, kann ich die restlichen Messungen erstmal abbrechen, denn dann ist die Abgasanlage faktisch zu laut.
    Da ich für die "große" Fahrtgeräuschmessung nach der Norm noch zwei weitere Personen benötige, wird diese Messung noch ein bisschen auf sich warten müssen...



    Daher mach eich einen Vorversuch:
    Durch die Gegebenheiten der definierten Messstrecke nimmt der Winkel zwischen Auspuffrohr und Messgerät Werte zwischen ~37° bis 90° an.
    Im Vorversuch werde ich im Prinzip die Methoden aus meiner Standgeräuschmessung wiederholen:
    - db(A) bei Leerlauf
    - db(A) bei 3750 U/min
    - Maximale db(A)
    Mit folgenden Nebenbedingungen:
    - Immer 7,5m entfernt
    - Jeweils im Winkel 37,5°, 45°, 60° und 90° (+7,5°, +15°, +30°)
    - Jeweils mehrere Messungen sowohl mit Klappe auf/zu
    - Sowohl für die linke als auch die rechte Fahrzeugseite.



    Welchen Sinn hat der Vorversuch: Ich bekomme "ein grobes Gefühl" für den Abfall des Geräuschpegels über die Distanz von 7,5m unter Beachtung der verschiedenen Winkeln.
    Außerdem lässt sich dadurch abschätzen, welche Messungen in der großen Fahrtgeräuschmessung nach EU-Verordnung notwendig sind.



    Offener Punkt:
    Laut EU-Verordnung (Seite 32 im PDF)darf ein Fahrzeug vergleichbar mit einem 340i xDrive ab 01.06.2016 ein Geräuschpegel von 72db(A) besitzen.
    Welcher Wert vor 01.06.2016 jedoch eingehalten werden muss, ist noch unklar.
    Im Fahrzeugschein sind 71db(A) eingetragen - es wäre also eine Erhöhung (wenn auch um wenige...) Dezibel möglich.
    Eine eingetrage Leistungssteigerung auf >270kW würde einen weiteren Dezibel Punkt ermöglichen.



    Ich halte euch auf dem Laufenden.

    Du hast doch kein xDrive (laut Profil), also sind Abrollumfänge egal.


    Bin letztens bei jemand anderem im 340i (ohne xDrive mitgefahren) und der fährt vorne 245er -> Das untersteuern war schon deutlich geringer.