Ist doch auf beiden Dokumenten dieselbe Teilenummer drauf. Wer sich dann an einer Bezeichnung stört ist in meinen Augen gestört und hätte so oder so irgendwas "gefunden", um den Besitzer zu nerven.
Die Teilenummern sind an der Stelle egal. Es geht viel mehr um die Klappe am Auspuff.
Wenn jemand sich den 340i Endtopf per Einzelabnahme an einen 320d eintragen lässt, dann ändern sich z.B. die dB(A)-Werte nicht. Sondern im Gegenteil, die Einzelabnahme sagt aus, dass der 340i-Endtopf mit Klappe offen die db(A)-Werte aus dem Fahrzeugschein weiterhin einhält.
Wenn jemand sich den 340i Endtopf per Einzelabnahme an einen 330i eintragen lässt, dann ändern sich die dB(A)-Werte auch nicht. Aber, die Einzelabnahme sagt aus, dass der 340i-Endtopf mit Klappe zu die db(A)-Werte aus dem Fahrzeugschein weiterhin einhält.
Der Unterschied ist, dass der 330i ab Werk mit Klappe ausgestattet ist und ein 320d nicht:
Ist eine Klappe ab Werk verbaut (330i), so müssen die db(A)-Werte im normalen Fahrzustand erreicht werden (Das ist bei BMW mit Fahrerlebensschalter der Komfort-Modus -> Klappen zu).
Ist keine Klappe ab Werk verbaut und sie wurde nachgerüstet (320d), so darf der Klappenendschalldämpfer im geöffneten Zustand nicht lauter als ohne Klappe sein.
Und da der Polizist sicherlich nicht jede BMW-Motorisierung jedes Modells mit und ohne Klappe kennt, würde ich auf das "Klappen Schalldämpfer" wert legen. Dieses Stichwort ist das Signal an den Polizist