Beiträge von Realist

    Gute Idee, der B48 ist durchaus ein respektabler Motor. Interessantes Thema.

    Gibt es beim B48 TÜV-fähige Kombinationen? Das wäre für mich interessant, da eventuell Ende des Jahres ein B48 zum Fuhrpark hinzukommt.


    Beim B58 gibt es mit dem MPPSK einmal das Original von BMW mit Leistung & Auspuff. Daneben gibt es aber eine Vielzahl von ECE Downpipes/Abgasanlage und auch Stage 1 & Stage 2 Softwareständen mit TÜV.


    Nun zu den Antriebswellen. Sind die nicht sogar gleich passend wie beim F80?


    Nein. Antriebswelle links:

    F80: 33212284615

    F30: 33207597685


    435PS von 326PS Basis sind ca. 33%. Es gilt also laut deinem Post: "Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle". Aber auch hier sind die Nummern verschieden:

    F80: 26118090631

    F30: 26108654493


    Aber ist auch egal: Im Gutachten steht eine Prüfung gemäß VdTÜV Merkblatt 751. Das bedeutet, dass genau diese Forderung geprüft wurde, da es im VdTÜV Merkblatt 751, Anhang IV, Absatz IV.5.2.2. definiert ist.
    Das muss das Gutachten erfüllen, nicht du. Für mein Verständnis ist das vom Gutachten-Ersteller und nicht durch dich nachzuweisen. Da es im Gutachten drin steht, passt es. Das Gutachten besagt, dass diese Prüfung durchgeführt wurde.


    Ich bin leider noch nicht zu 100% mit der Erhöhung der Fahrgeräuschwerte vertraut. Ich habe Dokumente gefunden, aber es ist mir noch nicht klar, wann genau eine Erhöhung eingetragen werden darf. Dass sie eingetragen werden darf, konnte ich finden, nur wann noch nicht. Grundlage ist aber auf jeden Fall eine Leistungssteigerung in Kombination mit einer geänderten Abgasanlage. Gemäß Prüfer von Ort bin ich aber definitiv nicht der Einzige, bei dem das erhöht wurde. Im Gespräch hat er hierzu ein paar Worte gesagt, nicht in Bezug auf 340i, sondern allgemein.

    Gemäß meiner EG-Typgenehmigung aus meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 gilt für mein Fahrzeug die ECE-R51.02. Diese Regelung verweist auf die EU-Verordnung 540/2014 bzw. hat dieses als mitgeltendes Dokument. In der EU-Verordnung 540/2014 wird im Anhang II, Abschnitt 4.1 die Messung des Fahrgeräuschs und im Anhang III die dazugehörigen Grenzwerte definiert.
    Der F31 340i xDrive hat ein Leergewicht von 1755kg, somit ergibt sich gemäß EU-Verordnung 540/2014, Anhang III ein maximaler Grenzwert von 75db(A).
    Damit ist eine Steigerung von bis zu +4db(A) im Rahmen der Gesetze möglich.

    Ich habe noch etwas dazu gefunden, dass bis zu +3db(A), nicht aber über den Grenzwert hinaus, erhöht werden darf.

    Jedoch nichts, wann & in welcher Situation genau dies machbar ist.

    Ich kann der Begründung mit den ECE-Teilen folgen, da diese ja ihre Zulassung exakt (und auch nur) deshalb haben, weil sie nichts am Fahrzeug verändern. Und bei Teilen, die nichts verändern, kann man natürlich auch nichts in diese Richtung anpassen. Das die Realität hier anders ist, ist klar...

    Sehr schönes Bild, sehr schöne Gruppe, mega Location :thumbup: 8)


    Und ja: Man kann auch mit Serienautos sehr viel Spaß haben.
    Auch der Focus ST (als "schwächster" der Gruppe, aber keineswegs untermotorisiert!) fährt sich meiner Meinung nach sehr gut. Ein Kumpel hatte mal einen - Er war sehr zufrieden und hatte viel Spaß damit.

    Und so komplett Serie seit ihr auch nicht :P Manuel, die Felgen stammen nicht aus dem BMW Teilekatalog, der schwarze Schwelleraufsatz und auch das schwarze BMW Emblem sind auch nicht ab Werk dran :P

    - Die Fahrgeräusche werden um +3db(A) erhöht.


    - Die Kombinationsabnahme hat mich so viel gekostet wie die Map selbst. Der Preis kann variieren, wenn andere Teile mit in Kombination eingetragen werden müssen und ist daher sehr individuell.


    - 55Parts verweist per E-Mail auf TÜV-Prüfstellen in der eigenen Region, wo sie mit der Eintragung der Map in Kombination mit dem MPPSK gute Erfahrungen gemacht haben.

    > Ich will keine Werbung machen, denn es ist nicht garantiert, dass du denselben Prüfer bekommst. TÜV Rheinland hat evtl. mehrere Prüfer, die das wiederum anders handhaben.

    > Es wird von 55P auch nicht exakt der Prüfer XY empfohlen. Braucht es auch gar nicht - das Mustergutachten ist sehr gut, jeder §21-Prüfer wird dir das beim Serienfahrzeug oder mit entsprechenden Nachweisen eintragen.


    - Beim Diffusor steht in der ABE nichts zur Höchstgeschwindigkeit. Sondern nur, dass er keine Auswirkungen auf das Fahrerhalten und die Aerodynamik habe. Da es sich um einen optischen Diffusor handelt, musste sichergestellt werden, dass er bei >250 nicht anfängt zu flattern. Er hat vor Ort den Einbau kontrolliert und wirklich stark dran gerissen & gewackelt. Eben um sicher zugehen, dass es passt.


    - Mit geänderter Front- oder Hecklippe oder sogar geänderter Front- oder Heckschürze wäre die Eintragung vermutlich an diesem Tag ins Wasser gefallen. Solange diese Teile keine Prüfung bis 270km/h nachweisen, wird es vermutlich schon haarig. Auch steht im 55P Gutachten drinnen, dass wenn Lippen angebracht sind oder andere Schürzen verbaut sind, dass dann von diesen der Nachweis >250km/h notwendig ist.

    - Grundsätzlich habe ich vorher klar kommuniziert, was ich am Fahrzeug alles geändert habe. (Sogar die Anhängerkupplung und die Ablastung)


    - Informiert die Prüfer vorab, was ihr alles verändert habt und sprecht die Kombinationseintragung sowie die benötigten Nachweise an.

    Liebe MPPSK-Fahrer,


    es wurde Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Ich habe das Risiko auf mich genommen und habe die "55Parts B58 Stage 1" in Kombination mit dem MPPSK Auspuff beim TÜV im Rahmen eines Vollgutachtens gemäß §21 StVZO vorgeführt.


    In *Teil 1 (Klick)* hatte mich die Neugier (und Furcht) gepackt, ob das MPPSK die eingetragenen Geräuschwerte einhalten würde.

    In *Teil 2 (Klick)* habe ich dann mit einem Messaufbau (gemäß der geltenden EU-Verordnung) das Standgeräusch ermittelt. Ergebnis: MPPSK mit Seriendownpipe im Comfort-Modus sind ca. 82db(A). (Höhere Werte werden nur in Kombination mit Downpipe oder z.B. dem MPE durch Entfall der Klappe erreicht)

    In *Teil 3 (Klick)* habe ich mich über das Thema Fahrgeräusch informiert, mit der Erkentnis: Mit mehr PS könnten mehr db(A) eingetragen werden.

    In *Teil 4 (Klick)* habe ich das Fahrgeräusch versucht zu messen. Ergebnis: MPPSK mit Seriendownpipe könnte knapp werden.


    Und was soll ich sagen? Meine Recherchen und Testaufbauten waren perfekt.


    Im Rahmen der Abnahme wurden Stand- und Fahrgeräuschmessungen durchgeführt. Dazu hat der TÜV-Prüfer ein geeichtes Messgerät verwendet. Sie sind mit dem Auto ca. 45 Minuten zu einer Teststrecke verschwunden.

    Ergebnis Standgeräuschmessung durch den TÜV: 82db(A) - Exakt wie ich es in *Teil 2 (Klick)* gemessen habe!

    Ergebnis Fahrgeräuschmessung durch den TÜV: Im 2. Gang zu laut! Im 3. Gang innerhalb der Toleranz. Die 71db(A) vom Fahrzeugschein sind, exakt wie in *Teil 4 (Klick)* erwartet, zu niedrig, denn der Auspuff ist zu laut!

    Die 55Parts Software reduziert dabei sogar den Geräuschpegel, da das Knallen im Vergleich zur MPPSK-Software deutlich reduziert ist.

    Daher gilt: Das MPPSK schafft die Fahrgeräuschmessung in der Serie nicht. Da die Standgeräuschmessung aufgrund der geschlossenen Klappe aber eingehalten wird, wird es nie zu einer Überprüfung der Fahrgeräuschmessung kommen.

    Wieso ist es trotzdem für mich gut ausgegangen? Exakt wie in *Teil 3 (Klick)* herausgefunden, kann durch die Erhöhung der Leistung die db(A) das Fahrgeräusches angepasst werden.

    Im Rahmen der Eintragung wird das auf den maximal legalen Wert, den die EU-Verordnung zulässt, erhöht. Damit wird das Fahrgeräusch inkl. Toleranz eingehalten.


    Weitere unbedingt notwendige Nachweise waren:

    - Nachweis Traglast & Geschwindigkeitsindex der Reifen bei 270km/h: Geschwindigkeitsindex Y hat bei 270 noch keinen Lastabschlag.

    - Überprüfung der Felgen & Fahrwerk: Serien M-Fahrwerk wurde als ausreichend bewertet.

    - Nachweis zur Anzeige von Geschwindigkeiten über 250km/h: Nachweis der Codierung vor Ort.

    - Nachweis, dass tatsächlich die 55Parts Map auf dem Fahrzeug aufgespielt ist: Nachweis der Software vor Ort.

    - Teilegutachten des MPPSK: Das Teilegutachten von BMW ist zur Eintragung in Kombination notwendig.

    - DM-Automobile Diffusor: Die DM-Automobile ABE ist zur Eintragung in Kombination notwendig. Nachweis der sicheren Befestigung vor Ort.


    Ich würde sagen, es war ein genauer & penibler Prüfer, der seine Arbeit ernst & gewissenhaft durchführt.

    Gleichzeitig sehr kompetent, der die Gesetzte & Verordnungen kennt und anwenden kann.

    Im Rahmen der Abnahme wurden bestimmt über 100 Fotos von allem angefertigt.


    Ergebnis: V-Max, Erhöhung des Fahrgeräusches, Leistung in Kombination mit MPPSK Auspuff in Kombination mit DM-Automobile Diffusor.

    Am Ende wurde alles positiv bewertet, sodass einer Eintragung nichts im Weg steht.

    Reine Vermutung, nur eine Idee, ich habe sonst keine Ahnung: Der blaue Bremssattel von der 370mm M-Sportbremse ist identisch mit dem blauen Bremssattel des M3. Beim M3 hat die Bremsscheibe aber 380mm und der Bremssattel ist an einer geringfügig anderen Position montiert

    Wieviel hat zwischenzeitlich die Lok von Realist ?

    Meiner hat jetzt 47 TKm , gekauft im Jan'20 mit 22 TKm., ca. 6 TKm/ Jahr...


    Steht auch gerade sehr viel, wird nur noch an 2-3 Tagen in der Woche wirklich bewegt.


    Knapp unter 170.000km. 110tkm in 6 Jahren, der Schnitt sinkt auf läppische 18,5tkm/Jahr.


    Ich hab jetzt die zweite KGE Membran drinnen. Die erste China-AliExpress-Membran war nach 2 Jahren (ca. 35.000km) Einsatz zwar nicht gerissen, aber trotzdem undicht. Vermutlich hat einfach die Federkonstante nicht ganz 100% gepasst. Daher jetzt original von BMW. Die erste war beige, die zweite orange, die jetztige ist blau.

    Bemerkbar war es wieder an schwarzen Rohren. Jetzt nach 1.500km mit der Neuen und 2x Keropur bleiben die Rohre wieder 14 Tage blitze blank. :) Öl-Verbrauch liegt seit dem ersten KGE-Membran Wechsel konstant bei 300ml/10.000km.