Motorsteuergerät muss Serie sein, sonst kann BMW nicht die MPPSK-Software aufspielen.
(Ob Serie flashen reicht, keine Ahnung - Lieber komplett deinstallieren.)
Ohne korrektes Aufspielen der Software gibt es keine Einbaubestätigung.
Ohne Einbaubestätigung gibt es kein TÜV.
Wenn es nur um den Sportluftfilter im Serien-Luftfilterkasten geht, dann passt das.
Wenn es um einen offenen Sportluftfilter geht, dann wird das MPPSK nicht eingetragen bzw. nur durch eine §21 Vollabnahme.
Vorgehen beim TÜV wie bei jeder Abnahme:
- Überprüfung des Fahrzeugs
- Überprüfung der genannten Änderung
- Überprüfung nicht-genannter Änderungen bzw. bereits eingetragener Änderungen von "sich beeinflussenden Komponenten"
- Überprüfung der Einbaubestätigung
- Anfertigung eines Prüfberichtes
- Abnahme oder Ablehnung der Eintragung
Wenn die BMW Einbaubestätigung korrekt ist & sonst am Fahrzeug nicht technisch verändert ist, dann wird nur die Montage geprüft.
AU/HU ist keine Notwendig.
Eine Geräuschmessung wird nicht durchgeführt, es sei denn bei der Überprüfung der Montage fällt eine Downpipe o.ä. auf.