Beiträge von Realist

    Da ich nun dich schon häufiger darauf angesprochen wurde, wieso das Fahrgeräusch erhöht werden kann. Hierfür findet sich eine ganz einfache Erklärung. Diesen Hinweis (letzter Satz des Beitrags) könnt ihr eurem amtlich anerkannte Sachverständigen (aaS) geben.

    Grundsätzlich wird bei der 55Parts-Software eine Verschlechterung des Abgasverhaltens erwartet - Dies wird im Gutachten auch abgebildet, indem der CO²-Ausstoß sich durch die Software erhöht. Dadurch wird sowieso (ganz egal mit oder ohne Kombination eines anderen Auspuffes), eine Abnahme nach §19.2 i.V.m. §21 notwendig.


    (2) Die Betriebserlaubnis [...] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die [...] 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    => Also, durch die 55Parts Software ist Betriebserlaubnis erstmal weg. Daher ist §21 heranzuziehen.

    In den Fällen des § 19 Absatz 2 sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder der nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannte Technische Dienst, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.

    => Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis fertigt der anerkannte Sachverständige (aaS) auf Basis des Mustergutachte von 55 Parts im Rahmen einer Einzelabnahme ein Gutachten an, mit welchem ihr eure Betriebserlaubnis wieder erlangt. Das ist auch das Dokument, mit welchem ihr zur Zulassungsstelle geht. Das Gutachten enthält alle relevanten Änderungen, die im Fahrzeugbrief und -schein zu vermerken sind. Steht ja genau so im Gesetzestext.

    Der entscheidende Teil ist nun, dass das Fahrzeug "vorschriftsmäßig ist". Vorschriftsmäßig bedeutet, dass die geltenden Gesetze alle ausnahmslos eingehalten werden. Vorschriftsmäßig bedeutet nicht, dass alle Werte aus dem bisherigen Fahrzeugschein weiterhin eingehalten werden müssen. Änderungen sind erlaubt, so wird ja bei jedem z.B. eine neue V-Max und der neue CO²-Ausstoß festgelegt. Eine Festlegung der Geräuschemissionen ist ebenfalls möglich & rechtens, solange die Werte der Vorschrfit entsprechen. Steht ja exakt so im Gesetzestext.

    Der amtlich anerkannte Sachverständigen (aaS) kann in seinem Fahrzeugsystem zu eurer EG-Typgenehmigung die entsprechenden geltenden Vorschriften finden. Für meinen 2015er F31 340i xDrive ist das die ECE R51 Revision 2: "Regelung Nr. 51 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen Rir Europa (UN/ECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern hinsichtlich ihrer Geräuschemissionen". Darin steht exakt, was genau gemäß §21 für die Geräuschemissionen vorschriftsmäßig ist:


    6. VORSCHRIFTEN

    [...]

    6.1.1 Das Fahrzeug, sein Motor und seine Schalldämpferanlage müssen so beschaffen, konstruiert und zusammengebaut sein, dass das Fahrzeug bei normalen Betriebsbedingungen und trotz möglicherweise auftretender Schwingungen den Vorschriften dieser Regelung entspricht.

    [...]

    6.2.2. Geräuschgrenzwerte

    6.2.2.1. Nach den Vorschriften [...] darf der [...] gemessene Geräuschpegel von Fahrzeugtypen die nachstehenden Grenzwerte nicht überschreiten:


    6.2.2.1.1. Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als neun Sitzen, einschließlich des Fahrersitzes: Grenzwert 74 db(A)


    Das bedeutet: Jedes Fahrzeug, welches der ECE R51.2 unterliegt, darf grundsätzlich bis zu 74 db(A) eingetragen haben, es darf dabei aber im Betrieb nicht den eingetragenen Wert überschreiten. (Sonst wäre es nicht mehr vorschriftsmäßig)

    Wenn also euer amtlich anerkannter Sachverständigen (aaS) das Gutachten für die Wiedererlangung eurer Betriebserlaubnis anfertigt, dann kann dieser das Fahrgeräusch auf 74 db(A) festlegen.


    Umgangssprachlich und mathematisch kommt dies einer Erhöhung gleich, gemäß Fachsprache ist es aber eine "Beschreibung im Gutachten".


    tl;dr: Der Hinweis und die Rechtsgrundlage zur Festlegung eines geänderten/erhöhten Fahrgeräusches befindet sich im §21 StVZO und in der ECE R51.2 §6.

    MPE & MPPSK klingen komplett verschieden.

    Serie: VSD - MSD - ESD mit Klappe


    MPE: VSD - MSD - ESD ohne Klappe


    MPPSK: Nix - Nix - ESD mit zwei Klappen, die am ESD komplett vorbeiführen.


    Kaltstart, Dröhnen, Klappensteuerung - Keins der Auspuffsysteme ist schlecht, ich möchte nur auf die Unterschiede hinweisen.

    Bei Mustergutachten ist es nicht unüblich, dass dort abgenommen wird, wo verbaut wurde.


    Chap meint eher, dass man für Felgen ohne jegliche Papiere quer durch Deutschland fährt, bis einer die ohne jegliches Schriftstück einträgt.
    Oder selbst geschweißte Abgasanlagen ihren Weg in die Papiere schaffen...

    Wer beim 55P-Gutachten ohne 25 Seiten Papierkram antanzt, macht wahrscheinlich etwas falsch & es klappt nicht - Auch nicht in 5.000km...

    ECE HJS Downpipe und BMW PP ESD mit ECE R59 ohne Eintragung fahrbar. Wird doch auch bei HJS so geschrieben


    Hat das MPPSK diese ECE nicht ?


    Fahre nur einen PP ESD und HJS , aber nicht auf einem F3x. Deswegen die Frage.


    Nein, das MPPSK hat nur ein Teilegutachten.
    Das MPPSK kann auch gar keine ECE-Zulassung besitzen, denn es ist eine Leistungssteigerung enthalten.