Servus, also nur kurz zur Info:
Dir BMW 598er vom F34 sind ohne Probleme über eine Einzelabnahme einzutragen.
Allerdings ist die Reifengröße entscheidend. Wählt man die originale Mischbereifung also vorne 225/40R19 und hinten 255/35R19 welche auch auf den 442er auf dem f30 gefahren wird passt das alles. Also ein Nachweis über die Radlast braucht ihr nicht. Das Spenderfahrzeug (F34) hat größere zulässige Achslasten als der F30/F31 somit ist der Nachweis über die Radlast erbracht.
Übernimmt ihr die Bereifung vom F34 also vorne 225/45R19 und hinten 255/40R19 ist der Abrollumfang im Vergleich zur Originalbereifung zu groß (1,6%; 1% größer wäre im Toleranzbereich). Also benötigt ihr einen Nachweis dass euer Geschwindigkeitsmesser nicht nach geht....kann man auf dem Prüfstand machen lassen. Ich führe bei solch einer geringen Abweichung eine gps gestützte Probefahrt bei 30/50/80/100/130 km/h durch. Geht der Tacho nicht nach ist auch diese Reifengröße eintragbar.
Wie man vielleicht erahnen kann, ich bin Sachverständiger beim TÜV
Ich hoffe ich konnte helfen.