Beiträge von stojimirovic92
-
-
Gibt's jemanden der die Blende von Staati schon verbaut hat?
Bei mir sollte es morgen soweit sein.
-
Finde ich interessant. Aber du hat eh die Freigabe von BMW Wien bekommen, somit darfst alles montieren was da drauf steht. Das am Typenblatt nicht mehr drauf steht, ist auch interessant. Hast du das Auto selbst importiert?
Nein, dass Auto war schon in Österreich zugelassen.
-
Beim 3-Seiter stehen die auf der letzten Seite glaub ich.... Ich schau daheim mal nach am Abend.
Bei mir steht leider nichts, ich hab alle Seiten durchgeschaut.
-
Dreiseiter ist der österreichische Genehmigungsauszug ("Typenschein", bei Eigenimport sind das einfach 3x A4 Zettel).
Bei mir (auch 184 PS) stehen alle Dimensionen sowohl im COC wie auch im "Dreiseiter"... das COC ersetzt den Typenschein nicht, beim Import zB bekommt man den Dreiseiter nur nach Vorweisen vom COC und auch eine Zulassung ist mit dem COC nicht möglich !
Ich würde echt mal bei BMW anrufen.
Also, ich hab gestern noch mal meine Fahrzeugpapiere zu Hause durchgeschaut, sowohl im Dreiseiter als auch im COC ist nur die Reifen-/Radkombination: 205/60 R16 92V 7Jx16/ET31 eingetragen und keine weitere Dimension.Was könnte da schiefgelaufen sein und anbei noch ein Foto als Beweis.
-
Stell es mal rein, würde mich interessieren. Aber da es ja von einem BMW Händler unterschrieben ist, würde ich mir keine Sorgen machen. Und so steht es ja im Gesetztext auch drinnen.
Hier ist das Dokument, welches ich von BMW ausgestellt bekommen habe mit Stempel und Unterschrift. Hoffe es ist gut genug sichtbar. -
Hab mal das KFG durchforstet:§ 22a. KDV Änderungen an einzelnen Fahrzeugen
(1) Als Änderung, die nicht angezeigt werden muß (§ 33 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967), gilt
1. das Austauschen von
a) .....
b) von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebene Dimension oder Art, wenn der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass diese Dimension oder Art von Rädern oder Reifen bereits in einem Verfahren nach § 32 oder § 33 KFG 1967 als für die Type und Ausführung des Fahrzeuges geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden und dabei keine Änderungen am Fahrzeug beim Anbringen der Räder und Reifen erforderlich sind und die fachgerechte Anbringung und die Einhaltung allfälliger Auflagen durch einen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 Ermächtigten bestätigt wird; der Nachweis und die Bestätigung sind vom Lenker des Fahrzeuges auf Fahrten mitzuführen;
Also Freigabe geben lassen, die unterschrieben ist und fertig. So verstehe ich den Paragrafen...
Ich habe zu Hause von BMW Wien ein Blatt, wo alle Rad-Reifenkombinationen, die für den F30 zuglassen sind, jedoch glaub ich nicht, dass es sich dabei um eine "offizielle" Freigabe handelt.Ich kann das mal fotografieren und gerne hier reinstellen, der Mitarbeiter hat mir dieses "Blatt" damals ausgedruckt und mir einen Stempel + Unterschrift gegeben.
-
Hast du kein COC Papier oder Genehmigungsauszug wo die 20er drinstehen?
Meine Karre wurde auch aus DE importiert und sowohl im COC wie auch im "Dreiseiter" für 180EUR stehen alle Dimensionen drin.
Ihr könnte mir nur vorstellen, dass die 20er zB beim 20d Efficient Dynamics tatsächlich fehlen... Aber sonst müssen die im BMW Papier drinstehen.
Von Einzwlgenehnigung iVm Feder spreche ich nicht. Da muss man immer extra eintragen, je nachdem ob man Bereifung und Federn ändert benötigt man eben auch ein Gesamtgutachten.Ich habe ein COC Papier vom Fahrzeug, jedoch sind in diesem keine 20" eingetragen, sondern nur die 205/60/16.
Was meinst du mit "Dreiseiter"? Dieses COC Papier ersetzt ja den Typenschein, so wie man ihn von früher kennt oder?
Ich müsste zu Hause nachsehen, was ich alles beim Kauf mitbekommen habe, aber ich weiß, dass in keinem dieser Dokumente die Rad/Reifenkombinationen vermerkt sind.
Beim Efficient Dynamics sind keine 20" vermerkt, das stimmt, aber ich habe einen normalen 20d mit 184PS, also kein ED.
-
Soweit ich es von einem Freund weiß, der ließ sich seine original 19" bei seinem Audi "eintragen". Er musste vom Hauptinporteur(Porsche Salzburg in dem Fall) eine Freigabe ausdrucken lassen, dass diese Felgen+ Reifen für sein Modell zugelassen sind. Mit dieser Freigabe ist er zur Landesregierung gegangen, diese haben es kontrolliert, 70€ kassiert und es in der Fahrzeugdatenbank eingetragen. Danach bekam er von der Versicherung einen neuen Zulassungsschein mit den freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.
Schätze mal das es bei BMW genau so sein wird. Also ab zu BMW und Freigabe holen, dann sollte es kein Problem darstellen.
D.h. ich müsste mir für jede Rad-Reifenkombination (16" bis 20"), die eigentlich für das Fahrzeug zugelassen sind, eine Freigabe holen und diese bei der Landesregierung typisieren lassen, sprich ich müsste mir auch, wenn ich mal die Felgen wechseln sollte (18" oder 19") zu den Felgen/Reifen zusätzlich die Freigabe besorgen + Typisierung.Und wenn ich die 20" eintragen würde und irgendwann auf 19" umsteigen würde, müsste ich diese ebenfalls wieder neu eintragen lassen, obwohl diese ab Werk zugelassen sein sollten.
Irgendwie sehe ich nicht ein, wieso ich als Kunde diesen Aufwand und Kosten auf mich nehmen sollte, obwohl es sowieso eine Freigabe für das Fahrzeug für die original Felgen gibt, sonst wären sie ja auch nicht auf diesen Aufkleber an der Fahrerseite vermerkt.
-
Zu diesen Thema würde ich auch gerne meinen Senf dazugeben.
Ich hatte das selbe Problem nachdem ich meinen F30 gekauft habe (vor 1,5 Jahren). Bei mir im Typenblatt sind ebenfalls nur 205/60/16 eingetragen und somit ist auch im Zulassungsschein nur diese eine Dimension vermerkt. Ich fahre jedoch im Sommer mit originalen 20" Felgen (404 Kreuzspeiche bicolor) von BMW herum.
Mein Onkel hat ebenfalls einen F30 und bei ihm sind z.B. alle Dimensionen eingetragen von 16" bis 20" Zoll die original von BMW zugelassen sind.
Ich war auch bereits bei BMW Wien um dieses Problem zu klären, jedoch haben die Mitarbeiter von BMW gemeint, dass die Felgen für das Fahrzeug zugelassen sind und ich die Polizisten, im Falle einer Verkehrskontrolle, auf den Aufkleber in der Fahrertür aufmerksam machen soll, jedoch glaube ich nicht, dass das ausreicht und ich vermute, dass die Felgen in Typenschein eingetragen werden müssen.
Meine Vermutung ist, da mein Fahrzeug aus Deutschland stammt und mit 16" ausgeliefert wurde, dass deshalb nur die 16" im Typenblatt eingetragen sind und keine weitere Dimension. Der F30 von meinem Onkel wurde in Österreich gekauft und hat z.B. alle Dimensionen, sowohl im Typenschein, als auch im Zulassungsschein vermerkt.
Ich sehe es aber nicht ein, weshalb ich originale Felgen von BMW, die für das Fahrzeug zugelassen sind, nachträglich typisieren sollte und deshalb werde ich es auch nicht machen.
Vielleicht kennt jemand von euch den richtigen Weg, wie man diese Problem lösen könnte ohne das man jetzt alle Dimensionen nachträglich typisieren müsste und in die Fahrzeugpapiere einträgt.
Gruß