Beiträge von berba11

    So Jungs, heute meinen Drei Pfirsich schweren Herzens abgestellt. ;( Freitag wird der F80 CP jungfräulich übernommen. Solange werde ich mit nem individualen M4 CP Cabrio in Rivierablau (Porsche Farbe) mobil gehalten. Interessante Farbe. Kommt auf den Fotos null rüber. Egal wie und wo fotografiert, er sieht auf Foto wie yas Marina blau aus.


    Meinen zukünftigen M3 konnte ich auch schon sehen. Lecker! :P


    Fotos gehen leider nicht. Mega Beschränkung hier :wacko:

    Ist schon verrückt, wenn man sich nicht mal mehr auf rechtmäßige Eintragungen in den Papieren bzw Abnahmen durch Überwachungsorganisationen verlassen kann. Das ist eine völlige Abkehr von jeglichen Rechtsprinzipien, die auf Vertrauen und Bestandschutz basierten. :fail:

    Das MPPSK vom 340i/440i war noch nie von dem Skandal bzw der Sperrung betroffen. Es kann auch noch ganz normal bestellt, verbaut und eingetragen werden. Gesperrt sind nur die ganzen 35er Performance Anlagen, M2/3/4 Klappenanlagen und die Diesel Soundgeneratoren.
    Was allerdings passieren kann, das ein freundlicher Mensch in Uniform dir trotz deiner Eintragung des MPPSK das Fahrzeug stilllegen lassen kann, was dann weiter passiert ist noch nicht so ganz offiziell kommuniziert. Kann sogar passieren das Rückgerüstet werden muss.

    naja, für OPF(er)-40i-Fahrer ist’s wohl vorbei. Da kommt auch nichts mehr.


    Und bedroht ist die MPPSK-Anlage allein schon dadurch, dass sie eben auch eine Klappenanlage enthält, die laut BMVI nicht mehr zulässig sein sollen und natürlich das Problem haben, dass in allen Fahrmodi die Lautstärke laut Schein nicht überschritten werden darf. Rechtlich gesehen sind das zwar begutachtete teile, die zum Zeitpunkt der Einführung die geltenden Regeln bei der Messung eingehalten haben. Leider interessiert das aktuell die Rennleitungen nicht so wirklich und sie legen selbst F8X mit Performanceanlage still, welche nicht nur ein Teilegutachten hat (wie PPSK) sondern eine eigenständige Zulassung und damit eintragungsfrei ist.


    BMW arbeitet mit Hochdruck an einer rechtsicheren Regelung mit dem BMVI und dem KBA, an welcher sich künftig hoffentlich auch ganz offiziell die Rennleitungen zu halten haben. Also für alle PPSKler ohne OPF und Bestandsfahrzeuge mit einmal zulässig verbauter Klappenanlage wie der MPE.

    Das ist so nicht ganz richtig. Die Zulassungsstellen können sich über Eintragungen der SV hinwegsetzen und diese ignorieren.Bestes Beispiel ist aus der US-Car-Oldtimerszene die "Kennzeichenproblematik": Der SV bescheinigt dir, daß du ein kleines ("125er"-Leichtkraftrad-Kennzeichen) bekommst, weil ein normales keinen Platz hat und die Zulassungsstelle sieht das anders und verweigert es dir...du hast keine rechtliche Handhabe und musst das akzeptieren (oder zu einer anderen Zulassungsstelle, wenn möglich).
    Oftmals musst du dein Fahrzeug auch vorführen und ein/e MA der Zulassungsstelle "begutachtet" es und entscheidet dann darüber, was gemacht wird und was nicht.

    das mit dem Kennzeichen und der Möglichkeit des Vorführens ist aber auch so ziemlich das Einzige, was sie machen können, da einfachst zu überprüfen und aufgrund der Tatsache, dass sie über die Größe und Zulässigkeit weitgehend selber entscheiden aufgrund der Vorgaben in ihrer Kommune. Ein TÜV/GTÜ/DEKRA- Bescheinigung über zb Felgen, Bremsen, Leistungssteigerung usw kann normalerweise nicht so einfach von der Zulassungsstelle vom Tisch gewischt werden. Diese staatlich extra dafür eingerichteten bzw anerkannten technischen Prüforganisationen sind ja gerade dazu da, die Zulässigkeit von Veränderungen amtlich feststellen zu dürfen und das muss dann eben durch diese Stellen akzeptiert und anerkannt UND eingetragen werden. Es sei denn, es bestehen offensichtliche Zweifel an der Gültigkeit einer solchen Prüfbescheinigung. Dann wird man wohl Rücksprache mit den Prüforganisationen nehmen müssen. Das sind aber dann seltene Ausnahmen.

    Interessant! Bisher sind die Zulassungsstellen lediglich ausführende, nicht prüfende, stellen, die Dinge, die ordnungsgemäß von den staatlich anerkannten Prüforganisationen geprüft und entsprechend dokumentiert wurden, in die Papiere eintragen. Welche Regel sollte Ihnen nun erlauben, sich darüber hinwegzusetzen?? :schreck::nono: