Bei einigen Punkten kann ich aus eigener Erfahrung mitsprechen
Also... ich habe im Dezember 2016 in DE das PPK, die Performance Bremsanlage und die Active Sound Anlage umbauen lassen. Natürlich stelle sich auch für mich auch die Frage, wie das mit der Zulassung in der Schweiz aussieht.
Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden, dass die Bremsanlage, und das PPK in der CH vorgeführt werden müssen, und zwar mit den Unterlagen eines Schweizer BMW Händlers. Diese Doks sind bei allen CH BMW Händlern im System hinterlegt, da die Schweizer Abnahme schon erfolgt ist.
Wenn ihr Glück habt, erhaltet ihr diese einfach so, oder gegen einen Unkostenbeitrag.
Nachdem ich nun alle Papiere zusammen hatte, wurde ein Termin beim STVA vereinbart...
Die Abnahme ging dann relativ kurz und schmerzlos über die Bühne.
Ich habe explizit nachgefragt, ob die TÜV Unterlagen gereicht hätten. Dies wurde klar verneint, da das FZ nun wegen dem PPK eine neue Typenscheinnummer erhält!
Unter dem Strich gab es einen neuen Fahrzeugausweis mit neuer Typenscheinnummer und einen Eintrag für die Bremsanlage. Nach der Eintragung/ Änderung muss natürlich noch die Benachrichtigung an die Versicherung erfolgen.
Den Weg auf das STVA könnt ihr euch also sparen, wenn ihr die entsprechenden CH Dokumente nicht habt.
Die Active Sound Anlage muss übrigens nicht vorgeführt werden.
Gruss