Hallo,
nachdem ich nun das ganze Forum und Internet durchforstet habe und insbesondere den Post auf der ersten Seite
habe ich doch noch eine wichtige abschließende Frage für so Laien wie mich... ![whistling :whistling:](https://www.f30-forum.de/images/smilies/emojione/1f617.png)
Ich habe exemplarisch für meinen neuen F33 435i mit Serienfahrwerk eine ZP.01 Concave als Sommerfelge in 19x8,5 mit ET 35 mm
ausgewählt. Nach dem Post der ersten Seite ist die VA ok 35 > 34 und auch die HA ok 26 > 35. Als Bereifung
habe ich VA 225/40R19 94 und HA 255/35 R19 96 lt. Gutachten ausgewählt.
Ich habe den Post auf der 1. Seite so verstanden, dass die angegebenen Größen dort die max. Werte ohne Zusatzmassnahmen sind. (also kein Aufweiten / Bördeln etc.)
Nun steht in fast allen Zubehörfelgen z. Bsp. die nachfolgende Auflage:
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. ![crying ;(](https://www.f30-forum.de/images/smilies/emojione/1f62d.png)
Was heisst das nun konkret?
Muss ich Karosseriearbeiten durchführen und ist das nur eine "Soda-Auflage"?
PS: Ich habe mir lange überlegt die Frage zu stellen. Will als Neuling (komme vom E93) nicht gleich ne Watsche kassieren ![w00t 8o](https://www.f30-forum.de/images/smilies/emojione/1f61c.png)