Im Vertrag sind die Sonderausstattungen ja nur aufgelistet und nicht beschrieben. Zum Zeitpunkt der Bestellung war die SA noch nicht im Katalog, bzw. der Preisliste aufgeführt.
Insofern nicht mehr als eine persönliche Enttäuschung verbunden mit der Hoffnung, dass es tatsächlich eine SW-Geschichte ist, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgesteuert wird.
Selbst wenn die SA beschrieben gewesen wäre gilt §iV Abs. 7 der Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge:
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.