Habe nicht erwartet, dass ich hier eine Diskussion mit diesem Tiefgang anstoßen würde...
In dem Kontext habe ich noch diese Frage- wenn mann eine werkseitige Funktion am Auto in Eigenregie beseitigt, dann könnte doch bei der HU Probleme geben....? Ein Beispiel: ich habe separate Nebelscheinwerfer vom Werk am Auto und schmeiße sie raus...
Der Prüfer würde dann sagen:
- Sie haben Schalter zum anmachen von NSW, aber sie sind nicht da, ergo gibt's keine Plakette..., bitte den Mangel beseitigen und dann wieder antretten...
Liege ich da falsch oder ist der Sachverhalt oben mit den Waschdüsen in der Stoßstange anders gelagert ???
Das kommt eben ganz auf das jeweilige Bauteil an.
Der Tüv Süd stellt auf seiner Seite dazu eine Checkliste für die HU bereit: https://www.tuvsud.com/de-de/b…suchung/hu-checkliste-pkw
Klar ist, alle Scheinwerfer müssen funktionieren, das stimmt. Diejenigen hier im Forum, die aber auf M-Paket ohne Nebler umgebaut haben, wie es das in den USA auch gab, haben dann oftmals einfach das Schaltermodul für die USA verbaut, wo der Knopf für NSW dann wegfiel.
Der Tüv Süd führt ja unter Punkt 2 Nr. 2 auch die Funktionalität der Waschanlage an, wenn die aber deaktiviert für die SRA und auch keine SRA-Düsen-Öffnungen erkennbar, dann sollte das auch kein Problem darstellen, hautpsache die Waschanlage für die Frontscheibe funktioniert.
Grundsätzlich bin ich aber ähnlicher Meinung wie @Bubu. Ich halte deaktivieren allein auch für keine sinnvolle Lösung, sondern wäre wenn dann für die komplette bzw. weitesgehende Rückrüstung der SRA (sprich Düsen und Schläuche ab und dann schauen wie man mit der Pumpe verfährt) ohne jetzt aber zu wissen welcher Aufwand dahintersteckt.