Ist der Wagen einer mit PremiumSelection-Standart?
Beiträge von Spocki
-
-
320i - habe mich mittlerweile daran gewöhnt...War aber auch noch nicht in der Werkstatt. Wollte es beim nächsten Service (Juni) mal ansprechen.
-
Ich kann dir nicht sagen, wie es beim Snapin ist, aber ohne Snapin ist es bei mir reiner Zufall, ob er das iPhone direkt ansteuert und auch Spotify korrekt wiedergeben kann. Ab und zu muss ich die App neu starten..
-
Hallo Daniel,
ein Kollege von mir benutzt nun schon seit mehreren Jahren dieses Gerät:https://www.amazon.de/dp/B00TFIPX82/ref=cm_sw_r_cp_api_24ANyb7R107XH
Er hatte nie Probleme mit der Verbindung o.Ä.
Gruß
* Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.
-
Wahnsinn...Bekommen die Eigentümer ihre Navigationseinheiten etc. dann eigentlich wieder zurück? Bzw. bekommt die Versicherung diese, sofern schon alles ersetzt worden ist?
-
Findest genug wenn du einfach nach "Vertriebsverbot Prüfzeichen" googelst.
Liegt auch nahe, da die Birnen ja auch in Deutschland nicht verkauft werden.Und hier:
http://www.jurablogs.com/2012/…es-pruefzeichen-aufweisen -
Wenn du schon so gscheid bist, dann lies dir das doch mal vernünftig durch!
Das war schon immer so....
Dann antworte ich dir auch hier ganz gescheid.
Das war noch nie immer so!Früher hat es gereicht, eben zu behaupten, die Fahrzeugteile sind in der StVO nicht zugelassen; dem ist heute nicht mehr so.
Siehe dazu mal hier:
https://www.onlinehaendler-new…rzeugteile-abmahnung.html[align=start]"Auch der Hinweis „Fahrzeugteil nicht für den Straßenverkehr zugelassen“ o.ä. schützt nicht vor einer Abmahnung. Es stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn das Fahrzeugteil zur Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum angeboten wird. Es kommt dabei allein auf die abstrakte Geeignetheit, dass das angebotene Fahrzeugteil im Straßenverkehr eingesetzt werden kann, an."
[/align]
[align=start]Und hier:[/align][align=start]http://www.it-recht-kanzlei.de…chen-vertriebsverbot.html
[/align]
[align=start]Gescheid[/align]
[align=start]Edit: Sorry diese ganzen aligns kann ich nicht enfernen[/align] -
Es ist doch nicht der Verkauf verboten, sondern nur die Verwendung im Bereich der StVO
Natürlich. Es ist ausdrücklich verboten!
§22 StVZO (2):
"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."
Hier nachzuschlagen: https://www.gesetze-im-interne…o_2012/BJNR067910012.html -
Man bekam auch Xenonnachrüstungskit ohne Ende und zig Leute haben sie in normale Reflektorscheinwerfer gebaut.
Und selbst wenn das illegal ist haben das auch Leute ohne Ende gemacht.
Gras bekommt man ebenfalls überall.Ja ich weiß das hatte ich damals auch so gemacht damals im E87
Aber ich glaube zu dem Zeitpunkt waren die Gesetze noch nicht ganz so genau.Nur ein deutscher wird sie wohl kaum einfach so auf seiner Webseite anbieten. Man muss warscheinlich die richtigen Fragen stellen und dann führt er dich ins Hinterzimmer, wo das gute Zeug liegt.
-
das weiß ich.
Top, dann frag doch nicht wieso man sie in DE nicht einfach so kaufen kann.