Beiträge von Spocki

    Probleme sind damit sowieso vorprogrammiert. Selbst ein simples US-Tagfahrlicht in Form von gedimmten Blinkern kann bei uns für Theater sorgen und das lässt sich noch einfach umcodieren, aber ein umgebauter Scheinwerfer ist nochmal was anderes.


    Man müsste halt wenn eine LED einbauen, die sich wie die RGB-Scheinwerfer steuern lässt. Dann ist das vielleicht ganz lustig.

    Rechtsschutzversicherung deckt i.d.R. nicht jeden Gang zum Anwalt ab. Der ADAC hat z.B. "Deckungsablehnung wegen ungenügender Erfolgsaussicht" in den Bedingungen. Ich denke nicht, dass das bei anderen Versicherungen anders ist. Der Tipp "ab zum Anwalt" ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden (auch für den TE) und wird bei einer eindeutigen, von der Polizei protokollierten Vorfahrtsverletzung sicher zu einer solchen Ablehnung führen. Man kann mal mit der Rechtsschutzversicherung sprechen und hören, wie die den Fall sehen, aber gleich zum Anwalt (dessen Uhr tickt sofort) ist eher ein schlechter Rat.


    So einen simplen Schaden gibt man der Versicherung und lässt es regeln. Auch die eigene VK und KH würde aktiv werden, wenn da irgendeine Chance auf Zahlung durch den Gegner bestünde. Die sind schliesslich auch Wirtschaftsunternehmen.

    Danke für die Aufklärung. :)

    Was soll ein Rechtsverdreher daran machen? Auch eine Rechtsschutzversicherung prüft die Erfolgschancen und die sind bei einer so eindeutigen Vorfahrtverletzung Null. Alles andere treibt nur die Kosten unnötig in die Höhe.


    Amen

    Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat kann man sie doch einfach in Anspruch nehmen, wo ist das Problem?

    Was Mario gesagt hat.


    Wenn du doch das "Opfer" bist, kannst du dir aussuchen in welche Werkstatt du gehtst.
    Außerdem kriegst du natürlich auch die Lohnkosten bezahlt. Halt alles abzüglich MwSt.
    Seit wann hat die gegnerische Versicherung da Mitspracherecht? :huh: