Eine DashCam kann - muss aber nicht - zur Klärungs des Sachverhalts nach Verkehrsunfällen vom Richter als Beweismittel zugelassen werden (Richtervorbehalt). Einen Rechtsanspruch hat man als Unfallbeteiligter darauf nicht.
Streng genommen muss sogar jeder, der vor die Linse kommen könnte, darüber vorher informiert werden, dass hier eine Überwachungskamera aktiv ist. In manchen Staaten außer Deutschland ist der Einsatz von DashCams m.W. im Fahrzeug überhaupt nicht zulässig.
Das klingt doch eher positiv hier
http://www.stern.de/tv/sterntv…-autokameras-2063155.html
ZitatOb das Videomaterial der Kameras nach einem Unfall als Beweis zugelassen wird, entscheiden Richter von Fall zu Fall. "Es gibt noch keine höchstrichterliche Entscheidung", erklärt Verkehrsrechtsanwalt Michael Bauer. "Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Da gibt es den Begriff des Entlastungsbeweises. Wenn Sie dadurch Ihre Unschuld beweisen können, dann werden die Gerichte die Sachen zulassen." In der Regel würden die Aufnahmen einbezogen, sobald ein amtlicher Gutachter sie für sein Gutachten genutzt habe, meint Bauer.