Frage zu den PUMAs:
Fahrzeug ist seit April aus der Werksgarantie raus, nun kommt was zum Vorschein wofür eine PUMA besteht.
Zu welchen Lasten geht das nun? Erfordert dies einen Kulanzantrag zuhanden BMW?
Dankeschön,
CHBimmer
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Zunächst gibt BMW keine Werksgarantie auf Neuwagen.
Es ist der Händler mit denen ein Gewährleistungsverhältnis besteht. Das müsste in der Schweiz genauso sein, wie in Deutschland.
Aber das ist zunächst nicht so wichtig.
Wenn eine PuMA-Maßnahme für ein Fehlerbild besteht, kommt es auf die Maßnahme indivduell an, welche Konditionen gelten. Pauschal ist das schwierig.
Manchmal greift eine PuMA-Maßnahme auch im fünften Jahr noch, wenn der Fahrzeughalter schön im Service bei BMW war und auch sonst das Fahrzeug nicht übermäßig gestresst hat.
Wenn die PuMA-Maßnahme nicht greift, dann wird ein Kulanzantrag gestellt und BMW entscheidet dann über die Ausgestaltung. Da gibt es dann aber nicht nur ja oder nein, sondern ggf. auch eine Beteiligung oder die Übernahme der Teile, usw. Worum geht es denn?