Die grobe Fahrlässigkeit muss meine Versicherung mir aber erstmal nachweisen und das kann sie in diesem Fall nicht. Denn wenn man mir nachweisen könnte dass ich bei Rot drüber gefahren wäre würde die gegnerische Versicherung nicht 50% des Schadens zahlen.
Wenn also die gegnerische Versicherung keinen Rotlichtverstoß nachweisen kann (weswegen ja 50/50 gemacht wird) wie soll es dann meine eigene Versicherung können?!
Anders sieht es aus wenn ich nen Unfall baue und danach bei der Blutentnahme 2 Promille Alkohol nachgewiesen werden
Oh, da bist Du aber völlig auf dem Holzweg. Wenn es keine Zeugen gibt, genügt es, dass beide Unfallgegner behaupten, sie hätten grün gehabt. Denn dann kann keiner beweisen, ob es nicht doch rot war. Also, halbe/halbe. Alle anderen Dinge der groben Fahrlässigkeit wissen die Meißten nicht einmal. Bei der Befragung durch die Polizei reicht es schon, wenn ein Beifahrer aussagt, Du hättest gerade deinen Sicherheitgurt angelegt, da kam ein anderes Auto von rechts und Du hattest es wohl nicht gesehen. Und Du sagst natürlich nicht, dass Du gerade deinen Gurt angelegt hast sondern nur, dir ist völlig unklar, wo der gerade herkam. Und schon ist die Sache für dich unglücklich gelaufen. So ein Seitenrempler an einer Kreuzung macht bei einem BMW SCHON MAL UM DIE 5 - 8 TEur und davon die Hälfte? Da kann Dir kein Anwalt helfen. Da kommt es zum Vergleich und dann sind wir wieder bei der Hälfte für Jeden angekommen + Anwaltkosten, wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden....so, nun lass gut sein