Beiträge von R335

    Beim letzten Kauf von ATE habe ich leider auch keine gute Erfahrungen gemacht. Auch wenn nicht für den F30 war.
    Werde in Zukunft nur noch originale nehmen.

    originale? dann pass gut auf, dass die originalen nicht von ATE sind :D die können auch von ATE usw sein, selbst wenn auf der schachtel BMW steht. fahre seit jahren ATE und das mit absicht, hatte nie probleme, selbst am phaeton nicht, wo die bremsen...wegen dem gewicht...besonders anfällig sind.

    ja du hast vollkommen recht, aber jeder von uns ist mal über Gelb drüber :))
    99 mal gehts gut und einmal halt nicht :(

    dann hab ich pech gehabt und darf ned rumheulen und nach anwälten rufen. einfach mal die eier haben und dazu stehen, dass man scheiße gebaut hat und den schaden von €2400 selbst bezahlen!


    auch eine vollkasko ist kein freibrief, dass ich tun und machen kann, was ich will und die versicherung hat zu zahlen! wäre ja sonst eine flatrate für idioten!

    naja, die schuldfrage scheint ja klar zu sein und wenn der vordermann genau beim umschalten drüber wäre...hättest du schon gelb gehabt. da du ja dem vordermann drauf bist, warst du zu schnell! vielleicht nicht im sinne von mehr als erlaubt, aber zumindest im sinne von zu schnell in dieser situation und da reicht auch weniger als die erlaubte höchstgeschwindigkeit. wenn man auf eine ampel zufährt, muss man immer damit rechnen, dass die umspringt.


    da muss ich sagen, ist die österreichische lösung genial...da blinkt es bei grün, bevor sie umspringt, sprich man sieht das die grün-phase endet! aber auch das versucht die EU österreich zu verbieten.

    heutige fahrzeuge haben alle eine EU zulassung, sprich der österreichische typenschein, wird am LRA oder zulassungsstelle einfach auf die deutsche zulassungsbescheinigung umgeschrieben. wie gesagt, mein A6 hatte das schon als bj98. aber zum tüv muss er vorher eigentilich schon. ist alles ganz einfach und problemlos.


    hab aber gerade ein bisschen gegoogelt...die NOVA kann anscheinend nur der verkäufer zurückfordern (ist seit 2016 gesetzlich geregelt)! beim BMF (bunderministerium für finanzen) oder wohnsitzfinanzamt, sprich der antragsteller muss seinen wohnsitz in Ö haben.


    notwendige dokumente:
    - Verkaufsvertrag
    - Bestätigung über den Export des Fahrzeuges (z. B. Ausfuhrlieferungsdokumente der Spedition, Anmeldebestätigung des ausländischen Käufers, etc.)
    - bisher NoVA1 Formular (ggf. wird vom BMF ein separates Formular zur Verfügung gestellt)


    es geht also auch erst nach anmeldung des fahrzeuges in deutschland! ist auch klar, die brauchen eine bestätigung, dass das fahrzeug 'wirklich' im ausland zugelassen wurde, ansonsten ist betrug tür und tor geöffnet!


    glaube nicht, dass ein käufer aus deutschland so einen antrag in österreich stellen kann!


    man kann die Nova, die zurückerstattet wird, ausrechnen und vom kaufpreis abziehen. da muss aber der verkäufer mitspielen ;) gesetz bzw anspruch das der verkäufer das machen muss gibt es dafür keins!