heutige fahrzeuge haben alle eine EU zulassung, sprich der österreichische typenschein, wird am LRA oder zulassungsstelle einfach auf die deutsche zulassungsbescheinigung umgeschrieben. wie gesagt, mein A6 hatte das schon als bj98. aber zum tüv muss er vorher eigentilich schon. ist alles ganz einfach und problemlos.
hab aber gerade ein bisschen gegoogelt...die NOVA kann anscheinend nur der verkäufer zurückfordern (ist seit 2016 gesetzlich geregelt)! beim BMF (bunderministerium für finanzen) oder wohnsitzfinanzamt, sprich der antragsteller muss seinen wohnsitz in Ö haben.
notwendige dokumente:
- Verkaufsvertrag
- Bestätigung über den Export des Fahrzeuges (z. B. Ausfuhrlieferungsdokumente der Spedition, Anmeldebestätigung des ausländischen Käufers, etc.)
- bisher NoVA1 Formular (ggf. wird vom BMF ein separates Formular zur Verfügung gestellt)
es geht also auch erst nach anmeldung des fahrzeuges in deutschland! ist auch klar, die brauchen eine bestätigung, dass das fahrzeug 'wirklich' im ausland zugelassen wurde, ansonsten ist betrug tür und tor geöffnet!
glaube nicht, dass ein käufer aus deutschland so einen antrag in österreich stellen kann!
man kann die Nova, die zurückerstattet wird, ausrechnen und vom kaufpreis abziehen. da muss aber der verkäufer mitspielen gesetz bzw anspruch das der verkäufer das machen muss gibt es dafür keins!