Den link hatte ich in meiner ersten Antwort übrigens auch als Quelle benutzt
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Danke, eine Umrechnung habe ich auch vorgenommen,bin aber etwas anderes vorgegangen.
Erlaubt sind laut coc 94H, jetzt habe ich den Index gesucht der bei 91% noch mindestens die gleiche Last erlaubt wie der 94er, danach müsste ich auf 98er gehen.
Ich mache mir da auch wenig Sorgen um die Sicherheit, so oft komme ich hier in der Gegend eh nicht dazu so schnell zu fahren, mich interessiert nur ob das einfache umrechnen gesetzlich ausreichend ist, ich will zwar nicht hoffen dass ich in nen Unfall verwickelt werde, aber wir wissen alle das Versicherungen sich gerne versuchen vor der Zahlung zu drücken, und da wäre das natürlich ein gefundenes Fressen für die wenn das wie eine nicht zugelassene Rad-/Reifenkombination gewertet werden würde -> Betriebserlaubnis futsch und versicherungsschutz auch.
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Ich habe gestern Abend einen Rückruf von der Kundenbetreuung erhalten, leider konnte mir der Mitarbeiter keine wirklich klare Aussage machen.
Er hat zuerst vom Geschwindigkeitsindex und dann vom Lastindex erzählt und dann auch auf die Besonderheit des Lastindex bei Reifen ab Geschwindigkeitsindex V hingewiesen. War aber erst der Meinung ich dürfte trotz laut im coc genannten 94H auch 94V aufziehen.
Nach meinem Hinweis dass er mir vorher noch erzählt hat man müsste Abzüge ab 210km/h berücksichtigen, meinte er dann sowas wie "ahja stimmt natürlich, dann müssten sie 95V nehmen um auf der sicheren Seite zu sein".
Auf mein nachfragen warum 95 ausreichen würde obwohl man bei Umrechnung auf 98V gehen müsste meinte er dann das wären ja eh alles nur Empfehlungen durch von BMW getestete Varianten und ich könnte ruhig andere nehmen und eine Vorführung beim TÜV wäre nicht nötig.
Insgesamt hat er sich also selbst widersprochen und mir keine Verlässliche Antwort liefern können.
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Alles anzeigenFür die Geschwindigkeit ist ausschließlich der Buchstabe zuständig H, V, W, Y, Z
Für die Traglast ist ausschließlich die Zahl zuständig, 91, 95, 104, usw
Bei Winterreifen darf man niedrigere Speed-Index verwenden, z. B. statt W auch V oder H,
wenn man sich einen Aufkleber auf den Tacho macht, die es speziell dafür gibt, z. B. max. Speed 210 km/h.
Den eingetragenen Tragfähigkeitsindex darf man aber auf keinen Fall unterschreiten.
Mehr darf man immer nehmen, weniger aber nie.
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung mit 225/50 R17 94H gilt in dem Fall aber doch wohl nur für den Winterreifen,
dein 330d läuft doch 250 km/h und muss deshalb auch mindestens Speed-Index W haben, dann darf er aber auch Y und Z
Wenn Winterreifen 225/50 R17 94H erlaubt werden, dann sind 94V auf jedenfall erlaubt und 98V dann sowieso.
Außerdem kenne ich es so, dass die Reifenhersteller meist sowieso den gleichen Reifen verbauen, wenn sich nur Speed oder Load-Index ändern,
(Ausnahme vielleicht Rein-forced Reifen mit verstärkter Seitenwand mit Load-Index 104 oder 110)
diese Rohlinge dann anschließend nur in verschiedenen Formen heizen wegen der Seitenwandbeschriftung.
Also z. b. 225/50 R17 meist in 91H und 94V identisch sind.
Außerdem ist ja der Load-Index auf die Traglast pro Reifen bezogen. Und wenn 94 gefordert ist, dann reicht 94 für dein Fahrzeug
und es ist doch egal ob es dann 94 H 94 V oder 94 W wäre. Nur unterschreiten darfst du den Load-Index nicht.
Genauso wenig wie du den Speed-Index bei Sommer-Reifen auch nicht unterschreiten darfst. Höher geht immer.
Load-Index 94 sind 670 kg pro Reifen Tragfähigkeit. Da spielen auch die 91% keine Rolle. Zulässiges Gesamtgewicht des 330d um die 2 to.
Genauso hatte ich das bisher auch immer verstanden, bis ich dann wie gesagt zufällig auf die Info gestoßen bin dass die Traglast bei Reifen > 210 auch von der erlaubten Geschwindigkeit abhängt.
Die Info habe ich dann auf mehreren Seiten gefunden, z.B. bei Wikipedia
ZitatAlles anzeigenBei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex),
240 km/h (für Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit
Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (für Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex)
nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise
darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner
Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem
Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden.
Oder hier
ZitatUnbedingt beachten: Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei
Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) müssen Abschläge beim
Lastindex vorgenommen werden.
Hallo Zusammen,
ich möchte mir Winterreifen für die Serienräder meines F31 330d besorgen. In meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist für die Größe 225/50 R17 nur 94H gelistet, da der Preisunterschied zu Reifen mit Index V aber recht gering ausfällt würde ich gerne zu diesen greifen.
Das hätte ich auch einfach gemacht wenn ich nicht zufällig gelesen hätte dass die Traglast bei Reifen welche für mehr als 210km/h zugelassen sind angeblich nicht für die Höchgeschwindigkeit, sondern für 30km/h weniger gilt und diese bei der Höchstgeschwindkeit lediglich mit 91% belastet werden dürften. Laut Tabelle müsste ich also um auf Nummer sicher zu gehen zu 98er Reifen greifen um bei 240km/h mindestens soviel Traglast zu haben wie die 94H bei 210km/h haben, aber darf man das so einfach?
Mein Händler hat mir einen Satz 98V Reifen, aber auch einen Satz 94V Reifen angeboten, welche ja eigentlich nicht genutzt werden dürften.
Bei der Kundenbetreuung habe ich angefragt, da ist das Thema jetzt seit 2 Tagen in der Prüfung und ich habe noch keine Rückmeldung erhalten.
Vielleicht stand ja schon jemand vor dem gleichen Problem oder kennt sich insgesamt besser damit aus und kann mir weiterhelfen. Ich glaube nicht dass die Rennleitung da großartig probleme machen würde falls man doch mal kontrolliert werden sollte, aber sollte doch mal was passieren wäre es für die Versicherung bestimmt ein gefundenes Fressen um zu versuchen sich vor der Zahlung zu drücken.
Grüße,
Marco
Ich habe deswegen heute morgen die Hotline angerufen weil das bei mir schon öfter ausgefallen ist und man dann wegen dragon drive noch nichtmal auf nachrichten antworten kann. Dort wurde mir gesagt das es generell Probleme bei connected drive gibt. Samstag lief es wohl nicht und heute morgen wieder Probleme.
Läuft leider recht oft was nicht, ich konnte über Wochen auch keine Adressen per remote app oder portal ans Auto senden, über Google maps ging es aber. Bmw hat mir auch erst zwei Wochen nachdem es wieder lief mitgeteilt dass es wieder gehen sollte
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Bei mir wollte die huk24 für das 30d ppk die Typklasse für die vk um zwei Stufen anheben. Lag an der einbaurechnung weil darauf auch die active sound anlage stand. Denen geht es scheinbar nur darum, die Leistung an sich scheint egal zu sein. Nachdem ich die abgasanlage explizit aus der vk rausgenommen habe wollten die immernoch um 1 klasse anheben, entgegen der ersten Aussage die würden es kostenfrei mitversichern bei bis zu 1500€ kosten. Diskussionen haben nicht gebracht, an telefon wurde nur immer wieder gesagt das die gesamte Sachlage vorher ja nicht klar gewesen wäre und die Typklassenabteilung das so beschlossen hätte.
Zum Jahreswechsel hab ich ne neue und zahle gut 400 Euro weniger und alles ist mitversichert
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Kann leider keine Sensoren auf den Bildern sehen. Die Sensoren sind eigentlich sehr gut zu sehen, im schwarzen Bereich auf der Frontscheibe wo der Spiegel sitzt gibt es dann Aussparungen wo man diese sehen kann
ZitatHabe ich auch nicht gesagt
Ok, dann habe ich es durch "Japp genau da haben wir es..." falsch verstanden. Ich weiß ja nicht ob der TO bei sich ACC verbaut hat
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ZitatJapp genau da haben wir es.
Mit ACC Sensor bereitet sich das Fahrzeuge ja durch das Abtasten quasi ständig auf Bremsung und co. vor.
Wenn man wie ich "nur" den Assist hat, funktioniert das System etwas anders, steht aber bei der Warnung auch schon halb auf der Bremse...
Man gewöhnt sich aber relativ schnell daran, wie ich finde
Ich hab den Thread nicht eröffnet
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