Hi,
ich habe mich letztens mit den ABEs beschäftigt.
Von HR:
https://www.berlin.de/special/…le/.img/pdf/HuR/75726.pdf
Ab Seite 18 ist das Gutachten für den F31:
20mm = 10 mm Platte ist auf Seite 19:
Ab 17 Zoll:
Auflagen: EA1, A1A
30mm = 15mm Platte ist auf Seite 20:
Ab 17 Zoll:
Auflagen: EA1, A1A
EA1, EA2:
Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von „X“ auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen. Die ausreichende Radabdeckung kann auch durch Aufweiten der Kotflügel erreicht werden. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
X:
EA1 = 5 mm
EA2 = 10 mm
A1a)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Angestellten einer Überwachungsorganisation
nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen.
Bist du SICHER, dass du das so fahren darfst?