Was eben totaler Blödsinn ist!
Entweder der Gesetzgeber sagt, dass es generell verboten ist aussenaufnahmen zu machen - z.B. wie in Österreich oder warum auch immer.
Das kommt manchem zwar bescheuert vor, aber damit kann/muss man dann halt leben; Und es ist wenigstens begründet!
Oder man lässt sie zu - dann muss man aber auch das Videomaterial zulassen. Immerhin gibt es ja wohl keine klareren Beweise als Videos!
Aber zu sagen, keiner hat was gegen das generelle Aufnehmen von Videos im Straßenverkehr, dann aber zu sagen man sieht zwar klar den Verstoß/Unfall aber der wird jetzt einfach mal ignoriert ist einfach nur typische Bürokraten Schei..e!
Wenn ein Fußgänger den Unfall zufällig filmt, wird das normalerweise auch anstandslos akzeptiert.
Und wenn ich nach hinten filme und man sieht, dass einer auf der Autobahn extrem nah rankommt und/oder dauernd die Lichthupe betätigt und drängelt, dann ist das jawohl fahrlässig sowas nicht zuzulassen! Denn solche Typen gehören bestraft!