Wenn die Klappenanlagen auch rückwirkend illegal werden würden, dann wäre auch ein Serien 340i betroffen. Ich hab mal die Familienfachkraft um Stellungnahme gebeten, immerhinbekommt die die Arbeit ab wenn die Rennleitung durchdreht.
Beiträge von Mod63
-
-
Ja, hat er, wie ein Blick in den ETK zeigt, noch ist das nix anderes drin für die Fahrzeige mit SOP 07/2018 (der OPF ist z.B. schon gelistet) und neben der Sache mit den Abgasen sind die neuen Regeln zum Thema Lautstärke auch interessant.
-
sind das nicht die neuen Grenzwerte ab 1.7.?
-
D.h. also ab Werk (M-Performance) werde ich dann gar nichts mehr bekommen, was etwas lauter ist. Das wäre wirklich schade.
Du wirst legal nix mehr finden, was lauter ist.
-
Das Problem mit dem MPPSK ergibt sich aus meiner Sicht aus folgendem Absatz aus der amtlichen Bekanntmachung:
"Veränderte Steuerungen von serienmäßig verbauten Klappen-Schalldämpferanlagen/Soundgeneratoren sind nur dann im Sinne der StVZO als zulässig anzusehen, wenn die Fahrzeuge nach der Umrüstungunter allen realen Betriebszuständen nicht lauter als im serienmäßigen und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand sind."
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, daß das MPPSK das erfüllt . Kritisch wird der nächste Satz:
"Bestehende Teilegutachten zur genannten Thematik, welche die nachfolgend aufgeführten Anforderungen nicht berücksichtigen,sind zukünftig im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen."
Sprich, das MPPSK ist auch für Fahrzeuge ohne OPF ab 1.7.2018 nicht mehr eintragungsfähig.
-
Was ja auch lustig wäre, die orginal AGA hat ja auch ne Klappe, die müßte ja dann genauso aus unzulässig sein. Das MPPSK ist ja nicht lauter als das Orginal
-
Das heißt dann konkret, dass man beim nächsten TÜV durchfällt, wenn man es eingebaut hat und es bereits vor 1.7.18 abgenommen wurde? Also quasi alle, die das zwischen Juli 2016 und Juli 2018 haben einbauen lassen?!
Das ist grad die große Unbekannte, da wird grad viel Unsicherheit verbreitet. Aus dem allgemeinen Rechtsempfinden würde ich sagen nein, da ja sonst alle Fahrzeuge mit einer AGA, die nicht in allen Fahrzuständen die maximale Lautstärke einhalten, aus dem Verkehr gezogen werden müßten. Im allgemeinen gilt ja Bestandsschutz, nur gibt es immer wieder übereifrige Schandis...
-
Daß das MPPSK betroffen ist war klar, da die Typgenehmigung zum 1.7.18 hinfällig wird, da nicht ECE R59.03 konform. Und damit auch für Bestandsfahrzeuge nicht mehr abnahmefähig.
-
das muss doch bei jemanden auch schon mal passiert sein
In mittlerweile 14 Jahren mit Alcantara noch nicht, obwohl das Auto auch schon richtig Sonne abbekommen hat. Man kann nur raten was hier passiert ist, am ehesten noch, daß sich durch den Überzug ein Hitzestau gebildet hat
-
Alcantara ist sowieso der größte Nepp, auf Polyester und Polyurethan basierend und noch viel billiger als Kunstleder, dem Kunden kann man es aber als besonders sportlich anmutend und damit teuer verkaufen. Nur leider wird es sehr schnell nicht mehr so "schön" aussehen wie am Anfang!
Ich würde sagen, da hilft nur eine neue Kopfstütze (bei BMW kostet diese Variante ca. 200 EUR) bzw. Kopfstützenneubezug.
Au conraire mon ami, Alcantara ist alles andere als billig und Nepp. Liegt preisllich so bei ca. Faktor 4 im Vergleich zu Kunstleder, wird auch bei Polstermöblen gerne verwendet und ist sehr langlebig ohne zu verranzen. Wenn ich mir mein Sofa anschaue, das jetzt auch schon 20+ Jahre auf dem Buckel hat, oder die Sitze in meinem E46 (Alcantara, 240t km) mit denen aus meinem E36 (Leder, 90t km) vergleiche, dann gewinnt das Alcantara.
Wenn ich mir das Schadensbild anschaue, dann befürchet ich auch daß die hinüber ist, also beim Sattler fragen, was der will oder in den sauren Apfel beißen und ne neue kaufen und dann keinen Schutzbezug mehr drübermachen.