genau! Frag ich mich auch. Gilt zb für die Performance-AGA für den F8X. Die hat eine eigenständige Zulassung und bedarf keiner Eintragung.
Da ich ein MPPSK habe hat mich diese Fragestellung nicht interessiert und auf diese Thematik geht das Verkehrsblatt auch nicht ein. Mein Laienverständnis würde folgendes sagen:
- zum Stichtag sind diese Anlagen nicht mehr verkehrsfähig, d.h. sie dürfen nicht mehr in den Markt gebracht werden -> BMW darf nix mehr liefern
- davon ausgenommen sind bereits in Verkehr gebrachte Anlagen -> was schon bei den Händlern ist darf verkauft und verbaut werden