Beiträge von Mod63

    genau! Frag ich mich auch. Gilt zb für die Performance-AGA für den F8X. Die hat eine eigenständige Zulassung und bedarf keiner Eintragung.

    Da ich ein MPPSK habe hat mich diese Fragestellung nicht interessiert :D und auf diese Thematik geht das Verkehrsblatt auch nicht ein. Mein Laienverständnis würde folgendes sagen:


    - zum Stichtag sind diese Anlagen nicht mehr verkehrsfähig, d.h. sie dürfen nicht mehr in den Markt gebracht werden -> BMW darf nix mehr liefern
    - davon ausgenommen sind bereits in Verkehr gebrachte Anlagen -> was schon bei den Händlern ist darf verkauft und verbaut werden

    Und genau das ist aber noch nie bestätigt worden. Und es wird wohl auch darüber verhandelt, was mit (vom KBA/TÜV) schon abgenommenen Dingen ist. Also darf das MPPSK noch eingebaut werden, weil es schon homologiert war. Naja vorher ist's nur ein Raten, daher heißt's aktuell: abwarten und Tee trinken

    Da im allgemeinen Rechtsverständnis ein Rückwirkungsverbot besteht (und bei den Ausnahmen, z.B. im Steuerrecht explizit die Rückwirkung definiert wird) ergibt sich keine Notwendigkeit dies nochmal zu bestätigen.

    Kurze Anmerkungen:


    - es gibt kein neues Gesetz, es wird nur nochmals feiner definiert, wie die bestehenden Gesetze anzuwenden sind, insbesondere §30 Abs.1 Nr.1 StVZO
    - das Gemeinsame Verständnis von Bund und Ländern ist nun (bzw. seit 2.2.2018), daß die Lautstärke in allen Fahrzuständen einzughalten ist
    - desweiteren wird definiert, daß bestehende Teilegutachten, die diese Regel nicht einhalten, im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehen sind
    - was wir jetzt nicht wissen ist, ob die AGA vom MPPSK diese Regel einhält (ich würde sagen nein)
    - als Stichtag für die Versagung der Abnahme steht der 1.7.2018 im Raum
    - damit wäre eine Abnahme am 29.6.18 noch gestattet gewesen
    - nach Einschätungen eines FA Verkehrsrecht ergibt sich keine Rückwirkung dieser neuen Auslegung; d.h. bereits abgenommene MPPSK dürfen weiter so betrieben werden.


    Zum nachlesen um was es geht: Verkehrsblatt 5/2018, Nr.53, Seite 214ff

    Die Übertragung vom PC an den PKW ist zur Zeit immer noch gestört (seit Ende 2017 !!!, ich hab das mehrfach bei BMW reklamiert, aber es ändert sich nichts). Alternativ funktioniert das per USB-Stick.

    Hmm, ich hab erst am WE eine Reise ans Auto geschickt, kann also kein allgemeines Problem sein.

    und da geht es nur um nachträgliche installierte AGA's?
    Denn ich bin mir recht sicher, dass auch die Serien-ESD's der 35i / 40i Modelle diese Grenze von 75dB(A) nicht in ALLEN Fahrmodi und jedem Drehzahlbereich einhalten?

    Ja, Aus dem Verkehrsblatt:


    "Einige Fahrzeuge aus dem Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG (zumeist Personenkraft-wagen) und der Verordnung (EG) Nr. 168/2013 (zwei-und dreirädrige Fahrzeuge) besitzen serienmäßig Schalldämpferanlagen mit variablen Geometrien (sog. Klappentechnik) und/oder Soundgeneratoren. Diese Systeme sind als Bestandteil der Geräuschgenehmigung des Fahrzeugs derzeit zulässig."


    Da fallen der 35i/40i Serie rein

    Das MPPSK gibt es ja ab 07/2018 nicht mehr, aber meine BMW NL hat mir versichert, dass es aktuell noch bestellt werden kann und dann auch an einem 340i im August oder September verbaut werden könnte.

    Das wage ich zu beweifeln, da ist die Aussage des Gesetzgebers hier recht klar formuliert ist "Bestehende Teilegutachten zur genannten Thematik, welche die nachfolgend angeführten Anforderungen nicht berücksichtigen, sind zuküftig im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen."