Ich habe in einem Rechtsforum die Frage gestellt und bekam folgende Antwort von einem Juristen:
"Dazu muss es aber zunächst auch mal ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des Gesetzes sein und das sehe ich hier nicht unbedingt.
Es kann also völlig richtig sein, dass hier eben kein Fernabsatzgeschäft
im Sinne des Gesetzes vorliegt wenn der Absatzweg des Händlers eben
nicht auf Verkäufe im Fernabsatz ausgelegt ist. Dann braucht das
Widerrufsrecht gar nicht ausgeschlossen werden, denn dann existiert es
einfach nicht. Darauf wollte der Händler wohl hinweisen. Bei einem
Autohändler ist so etwas sogar glaubhaft, denn der hier beschriebene
Kaufvorgang ist sicherlich nicht der normale Weg wie man einen
Gebrauchtwagen kauft."
Somit ist klar, dass dieser Händler nicht per Fernabgabegesetz seine
Fahrzeuge verkauft. Ist m.E. auch irgendwie verständlich, denn so könnte
jeder Kunde innerhalb von 14 Tagen seine Kaufentscheidung rückgängig
machen. Das ist bei anderen Käufen sicherlich unproblematischer als beim
Autokauf.