Beiträge von kaisinho

    Ich habe in einem Rechtsforum die Frage gestellt und bekam folgende Antwort von einem Juristen:
    "Dazu muss es aber zunächst auch mal ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des Gesetzes sein und das sehe ich hier nicht unbedingt.


    Es kann also völlig richtig sein, dass hier eben kein Fernabsatzgeschäft
    im Sinne des Gesetzes vorliegt wenn der Absatzweg des Händlers eben
    nicht auf Verkäufe im Fernabsatz ausgelegt ist. Dann braucht das
    Widerrufsrecht gar nicht ausgeschlossen werden, denn dann existiert es
    einfach nicht. Darauf wollte der Händler wohl hinweisen. Bei einem
    Autohändler ist so etwas sogar glaubhaft, denn der hier beschriebene
    Kaufvorgang ist sicherlich nicht der normale Weg wie man einen
    Gebrauchtwagen kauft."


    Somit ist klar, dass dieser Händler nicht per Fernabgabegesetz seine
    Fahrzeuge verkauft. Ist m.E. auch irgendwie verständlich, denn so könnte
    jeder Kunde innerhalb von 14 Tagen seine Kaufentscheidung rückgängig
    machen. Das ist bei anderen Käufen sicherlich unproblematischer als beim
    Autokauf.

    Guten Tag,



    ich habe mich dazu entschlossen den Wagen zu kaufen ohne ihn vorher
    gesehen zu haben. Aber mein Bekannter ist noch kleinlicher wie ich und
    kann ihm vertrauen. Dennoch hätte ich gerne gewusst ob es für mich auch
    wenn das Geschäft nicht über das Fernabgabegesetz abgewickelt wird, die
    Möglichkeit des Widerrufs gibt?



    Hier einmal ein Auszug aus dem BGB:



    Widerrufsrecht / Rückgaberecht, §§ 312 d, 355 ff BGB



    Das allgemeine Widerrufsrecht soll dem Verbraucher vor unbedachten
    und übereilten Vertragsabschlüssen schützen. Der Schutz resultiert aus
    dem Umstand, dass der Käufer die Ware bei Abschluss eines Kaufvertrages
    im Internet – somit auch bei dem Kauf eines PKW – nicht betrachten kann.
    Voraussetzung ist ebenso wie beim Verbrauchsgüterkauf ein Unternehmer
    auf der Verkäuferseite und ein Verbraucher auf der Käuferseite .



    Der Unternehmer muss nun bereits in der Phase der Warenpräsentation
    zahlreiche vorvertragliche Informationspflichten erfüllen. Dabei spielt
    es keine Rolle, ob der Vertrag mit dem Verbraucher tatsächlich zustande
    kommt, § 312 c Abs.1 BGB. Zu diesen notwendigen Informationen gehört
    unter Anderem auch die Verpflichtung, den Verbraucher über seine
    Widerrufs- und Rückgaberechte zu informieren.



    1. Widerruf

    Gemäß § 355 Abs.1 S.1 BGB ist der Verbraucher an seine
    Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgemäß, d.h.
    innerhalb von zwei Wochen, gegenüber dem Unternehmer widerrufen hat. Die
    Widerrufsfrist beginnt allerdings nicht vor Erfüllung der
    Informationspflichten, § 312 c Abs.2 BGB.



    2. Rückgaberecht

    Anstelle des Widerrufsrechtes kann dem Verbraucher auch ein
    uneingeschränktes Rückgaberecht eingeräumt werden. Der Vorteil für den
    Unternehmer liegt darin, dass die Ausübung des Rechtes nur durch
    Rücksendung der Ware erfolgen kann, § 356 Abs.2 BGB. Anders als beim
    Widerrufsrecht muss der Unternehmer hierbei nicht befürchten, dass der
    Verbraucher einerseits durch einfache Erklärung von seinem
    Widerrufsrecht Gebrauch macht, sich andererseits womöglich weigert, die
    bereits ausgelieferte Ware zurückzusenden.



    3. Konsequenz für den Autokauf im Internet

    Sicherlich sind die Regelungen des Widerrufs- und Rückgaberechtes
    ursprünglich für die Fälle reserviert, dass die Käufer die Ware vom
    Verkäufer übersendet bekommt. Bei einem Autokauf wird es dagegen die
    Ausnahme sein, dass der PKW „versand“ wird. Vielmehr wird der Käufer den
    Wagen bei dem Verkäufer abholen. Doch auch in diesen Fällen ist die
    Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechtes möglich. Auf die Frage eines
    Mangels kommt es dann nicht an.



    Für mich hört sich das so an als ob alleine schon gem. BGB ein
    Rücktrittsrecht vorliegt. Fraglich ist eben nur, ob der Händler dies
    auch ausschließen kann.



    Viele Grüße



    Werner


    Preis würde ich als VB sehen, eine 4 müsste aber unterm Strich vorne stehen, auch wenn es Sachleistungen oder erweiterte Euro+ ist ;)

    Preis ist leider nach deren Aussage heute morgen fix. Eventl. noch ein
    Jahr Europlus. Ein Jahr Werksgarantie und ein Jahr Europlus hat er ja
    schon. Aber mehr ist leider nicht drin. :( .

    Naja, bei der richtigen Pflege ist jeder Lack umgänglich ;)


    Ok, der Lack muss wie alle anderen eben gepflegt werden.
    Und was meint ihr zum Preis-/Leistungsverhältnis. Ich hatte noch nie einen solchen Betrag für einen Wagen hingelegt, aber selbst viel schlechter ausgestattete Wagen kosten ähnlich viel Geld. Ein Must Have ist z.B. das LED Licht. Schiebedach und Sportsitze sowie Navi Prof. Und ein bischen Individual sollte auch dabei sein.

    Hallo,


    Jetzt über autoscout24
    Ich habe einen Bekannten der bei der M GmbH in München arbeitet. Die haben des Öfteren M-Modelle in dieser Farbe und sind der Meinung, dass die Pflege durchaus aufwendig wäre.
    Ich habe einen titansilbernen Z3 und der ist absolut pflegeleicht. Da macht auch das Polieren und versiegeln Spass. Ist aber auch wenig Blech gegenüber dem 4er :D

    Hallo,


    ich stehe kurz davor, dieses Fahrzeug zu kaufen. Wie ist eure Meinung zum Preis-/Leistungsverhältnis. Ich hätte gerne diese belederte Intrumententafeln gehabt, deshalb schrenkt es die Auswahl auf dem Markt sehr ein. Ich habe gehört das die Farbe Mondstein durchaus pflegeintensiv sein soll und vor allem Hologramme gerne zeigt. Der Wagen würde aber bei mir nur Handwäsche erfahren. Aber aus meiner Erfahrung aus der Vedrgangenheit weiß ich, dass schwarze Fahrzeuge auch bei Handwäsche zu Hologrammen neigen. Vielleicht sollte ich den Wagen nach einer professionellen Aufbereitung einfach Nanolackversiegeln lassen.


    Ich bin auf eure Statements gespannt.


    Vielen Dank


    Gruß


    Werner

    Lies mal im Thread AGR Modifikation - damit verlängerst du die Lebenszeit deines DPF. ansonsten gilt das was oben schon gesagt wurde.


    Gruß Mario (der sich auch von seinem e46 325Ci nicht trennen kann)


    Hallo,
    ich habe mir den Thread durchgelesen. Eigentlich bin ich KEIN Dieselliebhaber, da ich, was auch dein genannter AGR-Thread verdeutlicht, einfach glaube, dass die Dieselaggregate nicht mehr so unproblematisch sind wie vor 30 Jahren, als mein Vater noch seine MB Diesel mit 55 PS problemlos bewegte.


    Leider ist mein e46 in die Jahre gekommen 06/2000. Der Motor hat zwar nur 130000 km, aber Kleinigkeiten an der Karosserie, wie z.B. das lösende Klemmgummi etc. fangen an zu nerven. Zudem ist der Drang nach einem modernen Auto stärker denn je.
    Ein Benziner (ohne LPG-Umbau) möchte ich aufgrund meiner Kilometerleistung von ca. 25000-30000 km nicht fahren (Kostengründen).
    Beim Diesel habe ich nicht nur aufgrund meiner sehr schlechten Erfahrungen mit dem e91 325d ein mulmiges Gefühl.


    Die neuen Benziner haben aber keine Radmulde mehr. Somit würde alleine deshalb schon der Gasumbau für mich nicht in Frage kommen. Hinzu kommt, dass die Direkteinspritzer echt schwierig sind umzubauen und nicht jeder an so einen Umbau ran geht. Dann nervt natürlich das alle 3 Tage tanken müssen (kleinerer Gastank, größerer Verbrauch).


    Der von mir anvisierte 3er 320d erscheint mir preiswert zu sein. Außerdem bot mir der BMW-Händler das mit Abstand meiste Geld für meinen 330ci (7000,00 Euro). Ansonsten waren es immer so zwischen 3000-5000 Euro). Orivat wollte ich mich den "Last-Price-Anrufen" nicht aussetzen.


    Wenn ich meinen 330ci jetzt weiter fahre müsste ich neue Winterreifen und im nächsten jahr neue Sommerreifen kaufen. Bei diesen Investitionen wäre dann eine weitere Nutzung für 2-3 Jahre unumgänglich.


    Also im Moment bin ich ziemlich ratlos.


    Viele Grüße
    Werner


    Hi,


    Dein Objekt sieht gut aus. Und ist prima ausgestattet. Spontan hätte ich auf einen Ex-Leihwagen gedacht, die haben oft diese gute Ausstattung und die dazugehörige Kilometerzahl zwischen 20 und 30Tkm.

    Der Wagen war nur auf die BMW AG angemeldet und der Dienstwagen des jetzigen Verkäufers bei der BMW in Hamburg.


    Ich bin auch auf der Autobahn eher der defensive Fahrer, d.h. ich fahre kaum einmal schneller als 120 km/h. Deshalb hatte ich bzgl. des RPF so meine Bedenken. Ich möchte den Wagen auch nicht permanent über 3000 U/min fahren müssen nur damit der Wagen Temperaturen erreicht bei denen der RPF freigebrennt wird. Aber ich denke, dass gerade bei der Automatik diese das ja regeln müsste. Bei meiner täglichen 55 km Anfahrt auf die Arbeit habe ich nur einen Ort mit einer Ampel zu durchfahren, ansonsten nur Bundesstraße und 20 Kilometer Autobahn. Müsste für nen Diesel doch eine Paradestrecken sein.


    Dutte330
    Ich dachte, dass die Steuerkettenproblematik ab 09/2013 überhaupt kein Thema mehr bei den N47-Motoren wäre?


    Ich sollte dann wohl besser die Europlus noch etwas erweitern!? Ein halbes Jahr Werksgarantie hat der Wagen ja und ein Jahr Europlus ebenfalls. Muss mal nachhören, was weitere 2 Jahre kosten würde. Dann würde ich die gleich mitordern. BMW räumt zwar bzgl. der Steuerkettenproblematik großzügige Kulanz ein, aber damals bei meinem Z3 hatte ich bzgl der "Klebesitze" auch große Kämpfe durchzustehen, bis sie dann doch kostenlos gewechselt wurden.


    Viele Grüße
    Werner