Beiträge von th85
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[,,,]wofür zum Aufbereiter?Weil er A mehr Ahnung hat und B mehr Möglichkeiten durch C bessere Geräte & Mittel.
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Ich würde einen Aufbereiter fragen, ob er den Wagen wieder fit bekommt.
Wenn der Wagen regelmäßig zum Service war, also scheckheftgepflegt ist und das zulässige Gesamtgewicht nie überschritten wurde, kann es ein Deal sein den man machen kann. Die Ausstattung liest sich ja ganz gut. Grundsätzlich würde ich aber eher davon abraten.
Du solltest aber auch ehrlich zu dir selbst sein:
Muss es unbedingt ein F30, also das aktuellste Modell sein?
Wie lange willst du den Wagen fahren? Bei 150tkm ist zwar noch lange nicht Schluss (wenn scheckheftgepflegt), aber da kann schon mal die ein oder andere Sache kommen, auch wenn der Unterhalt übernommen wird.Dienstwagen müssen nicht unbedingt schlecht sein. Wenn nur ein Angestellter damit fährt, sehe ich darin auch kein Nachteil. Und 150tkm in 2 Jahren deutet ja auf Langstrecke hin. Das ist besser als immer Kurzstrecke.
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Kommt für dich nur der F31, also Touring in Frage? Das geht aus deiner Antwort leider nicht hervor. Ebenso wie die maximale Laufleistung.
Wenn es auch ein F30 sein kann, dann schau dir mal den an.
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Hat jemand den X3 Tacho in einen F30 eingebaut und erfolgreich zum laufen gebracht? Inzwischen gibt es im X3 ja auch mit ACC. Und seien wir mal ehrlich, Black Panel sieht einfach gut aus!
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Ich finde, der Wagen ist zu teuer und denke, dass es bessere Alternativen gibt, auch von BMW Vertragshändlern.
Allerdings hast du bisher noch nicht geschrieben, was ein Auto für dich haben muss und wo dein Limit liegt.
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Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass 19" Felgen nicht passen. Schau mal auf der Felge, da stehen die Daten.
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Super, Danke!
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Willkommen Michael!
Interessante Story und schöne Bilder. Dass du noch was an deinem Auto machen musst, liegt ja auf der Hand. Auch weil er fast genauso aussieht wie der deines Bruders
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Wenn du einen Leasingsrückläufer mit Garantie, hier EUROPlus, kaufst, bist du doch auch auf der sicheren Seite? Außerdem hast du neben der Garantie noch die Sachmängelhaftung, bei der erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt.