Wenn vertraglich festgehaltene Dinge nicht eingehalten werden, kannst du die Nacherfüllung verlangen oder im schlimmsten Fall, vom Vertrag zurücktreten.
Es gab mal einen Fall, da hat eine Frau ein Fahrzeug mit Raucherpaket gekauft und der Wagen hatte dieses Raucherpaket nicht. Der Richter gab ihr recht und sie konnte vom Kauf zurücktreten.
Was im Inserat steht, ist im übrigen unerheblich, da die Händler keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten übernehmen und Tipp- oder Übermittlungsfehler nicht ausschließen.
Du musst aber auch berücksichtigen, dass der Händler Gewährleistungspflichtig ist. Das bedeutet: stellt sich heraus, dass der Wagen einen Mangel hat (z.B. schlecht nachlackiert), muss der Händler diesen Mangel beseitigen. In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand. Danach gilt die Beweislastumkehr. Also eigentlich kein großes Risiko.
Du solltest halt abklären, ob in dem Wagen geraucht wurde, Tiere transportiert wurden o.ä. was den Innenraum abwerten könnte. Habe ich mal erlebt. Der Wagen hat so gestunken, den Gestank hätte man nicht mehr rausbekommen. Das hat der Verkäufer mir natürlich nicht am Telefon erzählt. Ich habe aber auch nicht nachgefragt.
Wenn du im Nachhinein allerdings nicht mit dem Preis zufrieden bist, denke ich nicht, dass du da wieder raus kommst. Deswegen besser vorher handeln. Zugegeben, wenn der Wagen erst kurz drin ist, ist das nicht ganz so einfach.
Manchmal schaffen es Autos noch nicht mal bis ins Netz und sind vorher schon weg.