ZitatPhil kann die die verbauen (SD -Engeneering) - ist auch Forumshändler/Tuner. - wenn Stuttgart nicht zu weit ist.
Gruß Mario
Stuttgart ist auf jeden Fall machbar. Danke
ZitatPhil kann die die verbauen (SD -Engeneering) - ist auch Forumshändler/Tuner. - wenn Stuttgart nicht zu weit ist.
Gruß Mario
Stuttgart ist auf jeden Fall machbar. Danke
Hallo Leute,
Schade das die Sammelbestellung schon um ist. Habe allerdings meinen F31 erst seit 2 Wochen. Bin aufgrund der Diebstähle auch an eine AA interessiert. Ich muss von Glück reden, dass in München+Umkreis noch nicht so viele Einbrüche begangen worden sind. Aber sicher ist sicher Weiß jemand ob man die AA in München oder Umkreis verbauen lassen kann?
Hallo Leute,
Gestern konnte ich meinen F31 320D endlich abholen. Das Fahrzeug stand ca 800km von mir entfernt. Konnte mich also laaaange mit ihm anfreunden und was soll ich sagen... Ich liebe ihn :)) er fährt sich so angenehm obwohl es ein "320D" ist.
Ich hatte zuvor einen E90 320D mit 163Ps. Nach 3 Turboladerschäden trotz schonender Fahrweise hatte ich mit dem Vierzylinder und 320D abgeschlossen gehabt. Anschließend fuhr ich den 325D LCI mit 204 Ps, Sechszylinder. War ebenfalls ein super tolles Auto.
Da wir uns jedoch einen Hund zugelegt hatten (deutschen Schäferhund) musste ein Kombi her. Daher die Wahl zu meinem jetzigen Schmuckstück. Ich hoffe mit ihm werde ich nicht die gleichen Erfahrungen machen wie mit meinem vorherigen 320D.
Nun noch eine Frage zur Ausstattung:
Laut Ausstattungsliste anhand der FIN hat meiner BMW Online und Internet. Jedoch finde ich diese beiden Optionen nicht im Connected Drive. Sind die irgendwo "versteckt" oder muss ich zuerst was aktivieren um die Optionen einblenden zu lassen.
Wäre euch für eure Ratschläge sehr dankbar.
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Ich fahre ja (wenn das Wetter mal mitspielt) mit dem Motorrad. Wenn ich mit meinen Freunden eine Tour starte nehmen wir die gelegentlich mit der GoPro auf. Wie ist es dann bei sowas geregelt?! Eigentlich dürften ich dies ja dann nicht aufnehmen, da andere Personen Fahrzeuge (vor allem Kennzeichen) aufgenommen werden.
ZitatAlles anzeigenAlso zum Thema Überwachung durch
Kamera auf dem eigenen Grundstück gibt es ein Urteil des BGH.
Die
Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück ist nicht
rechtswidrig,
- wenn objektiv feststeht, dass
dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden,- wenn eine solche Erfassung nur
durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage
möglich ist und- wenn auch sonst Rechte Dritter
nicht beeinträchtigt werden.
Ich habe in
meinem BWL Studium 4 Semester Recht gehabt und wenn ich mich nicht täusche,
sind die Rechte des Dritten (also des Einbrechers) nicht beeinträchtigt, denn
bereits mit Betreten des Grundstücks wurde eine Straftat begangen (Hausfriedensbruch)
und danach kommt die nächste Straftat (der Einbruch).
Ansonsten
würden wir unser Rechtssystem selbst aushebeln, denn dann würde jeder
Bankräuber gegen die Kameraaufnahmen der Bank klagen, auf denen er zu erkennen
ist. Ich bin mir sicher, dass so eine Klage keinen Erfolg hätte.
Wenn du das so sagst dann glaube ich dir das. Da du vom Fach bist ich habe diese Story NUR gehört. Selber gelesen oder sonstiges habe ich es nicht. Muss ehrlich sagen das es mich auch nicht sonderlich interessiert hat, da ich es nicht nachvollziehen konnte, dass sowas geduldet wird.
Das die Straftaten (Hausfriedensbruch und Wohnungseinbruchsdiebstahl) begangen wurde steht außer Frage.
Allerdings ist es bei einer Bank ausgeschildert, dass Videoüberwachungen vorhanden sind.
ZitatAlles anzeigenWoher hast Du denn diese Weisheit und aus welchem Bundesland kommst Du??
1. Bei der Polizei NRW ist in jedem colorierten Streifenwagen der Stadtbehörden eine Frontkamera verbaut. Die Autobahnpolizei hat bei den neueren Fahrzeugen zusätzlich sogar hinten eine.
2. Aufnahmen auf der BAB (Du meinst wahrscheinlich das ProVIDA Verfahren) sind als Beweismittel gegen Verkehrssünder zugelassen und werden z.T. schon weit vor dem letztendlichen Tatvorwurf
gestartet. Stichwort: Tataufbau & -begehung. Wenn der Verkehrssünder als solcher bezeichnet wird, hat er ja meist schon was begangen. Wozu dann das Video?? Ist doch eh schon alles vorbei!!
Also ich würd mich erstmal schlau machen hinsichtlich der Ausstattung bei der Polizei und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes & der Länder!!
Und was den Einbrecher angeht: wenn die Story so stimmt, könnte er höchstens Recht bekommen haben (und da habe ich massive Zweifel!!!!!), weil der Grundstückseigentümer keine ausreichende
Beschilderung mit Hinweis auf Videoüberwachung aufgestellt hat. Ansonsten werden z.B. Bilder von Tätern, die durch eine Kamera im oder am Haus angebracht ist,
sogar von der Polizei & Staatsanwaltschaft als Fahndungsfotos genutzt.
An öffenliche Gebäuden z.B. ist der Hinweis auf Videoüberwachung vorgeschrieben.
Gruß
Klaus
Komme aus Bayern kann dir zu 100% sagen, dass die Polizei (Stadtpolizei) keine Kameras haben.
Bezüglich des ProVIDA : Ja das meinte ich auch, so wie von dir geschildert. Natürlich macht es keinen Sinn erst aufzunehmen, wenn die Ordnungswidrigkeit oder Straftat schon begangen wurde.
Ich weiß das in anderen Bundesländern die Beamten teilweise eine Kamera am Mann haben. Ist jedoch in Bayern nicht so. Schade eigentlich. So würden einige Straftaten (wie zB Widerstände) beweissicher sein.
Ich finde die Dashcams eigentlich ganz cool. Allerdings wie schon paar Beiträge zuvor erwähnt, ist es in D verboten, da Datenschutz.
Ich kann euch versichern, dass selbst bei der Polizei keine Kamera in den Fahrzeugen verbaut ist aufgrund von Datenschutz! Allerdings gibt es da natürlich Ausnahmen wie zB die Autobahnpolizei. Die dürfen jedoch erst aufnehmen, wenn Ihnen ein Verkehrssünder aufkreuzt. Dies ist zumal mit einem Datenschutzbeauftragten geregelt worden.
Ein Beispiel was ich vor einiger Zeit mitbekommen habe.
Person hatte Überwachungskamera auf seinem Grundstück installiert. Einbrecher bricht ein. Kamera nimmt auf. Aufnahmen wurden zur Beweissicherung hinzugezogen und akzeptiert. Einbrecher klagt mit Anwalt wegen Datenschutz. Ratet mal ob er Einbrecher Recht bekommen hatte oder nicht.
Ja er hatte Recht bekommen!! Unglaublich. Grund war: Hauseigentümer hatte dies mit einem Datenschutzbeauftragten nicht vereinbart. Klingt lächerlich, ist jedoch tatsächlich geschehen.