Also zum Thema Überwachung durch
Kamera auf dem eigenen Grundstück gibt es ein Urteil des BGH.
Die
Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück ist nicht
rechtswidrig,
- wenn objektiv feststeht, dass
dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden, - wenn eine solche Erfassung nur
durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage
möglich ist und - wenn auch sonst Rechte Dritter
nicht beeinträchtigt werden.
Ich habe in
meinem BWL Studium 4 Semester Recht gehabt und wenn ich mich nicht täusche,
sind die Rechte des Dritten (also des Einbrechers) nicht beeinträchtigt, denn
bereits mit Betreten des Grundstücks wurde eine Straftat begangen (Hausfriedensbruch)
und danach kommt die nächste Straftat (der Einbruch).
Ansonsten
würden wir unser Rechtssystem selbst aushebeln, denn dann würde jeder
Bankräuber gegen die Kameraaufnahmen der Bank klagen, auf denen er zu erkennen
ist. Ich bin mir sicher, dass so eine Klage keinen Erfolg hätte.