Ich kann euch versichern, dass selbst bei der Polizei keine Kamera in den Fahrzeugen verbaut ist aufgrund von Datenschutz! Allerdings gibt es da natürlich Ausnahmen wie zB die Autobahnpolizei. Die dürfen jedoch erst aufnehmen, wenn Ihnen ein Verkehrssünder aufkreuzt. Dies ist zumal mit einem Datenschutzbeauftragten geregelt worden.
Woher hast Du denn diese Weisheit und aus welchem Bundesland kommst Du??
1. Bei der Polizei NRW ist in jedem colorierten Streifenwagen der Stadtbehörden eine Frontkamera verbaut. Die Autobahnpolizei hat bei den neueren Fahrzeugen zusätzlich sogar hinten eine.
2. Aufnahmen auf der BAB (Du meinst wahrscheinlich das ProVIDA Verfahren) sind als Beweismittel gegen Verkehrssünder zugelassen und werden z.T. schon weit vor dem letztendlichen Tatvorwurf
gestartet. Stichwort: Tataufbau & -begehung. Wenn der Verkehrssünder als solcher bezeichnet wird, hat er ja meist schon was begangen. Wozu dann das Video?? Ist doch eh schon alles vorbei!!
Also ich würd mich erstmal schlau machen hinsichtlich der Ausstattung bei der Polizei und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes & der Länder!!
Und was den Einbrecher angeht: wenn die Story so stimmt, könnte er höchstens Recht bekommen haben (und da habe ich massive Zweifel!!!!!), weil der Grundstückseigentümer keine ausreichende
Beschilderung mit Hinweis auf Videoüberwachung aufgestellt hat. Ansonsten werden z.B. Bilder von Tätern, die durch eine Kamera im oder am Haus angebracht ist,
sogar von der Polizei & Staatsanwaltschaft als Fahndungsfotos genutzt.
An öffenliche Gebäuden z.B. ist der Hinweis auf Videoüberwachung vorgeschrieben.
Gruß
Klaus