Hallo zusammen,
bei den Performance Felgen von BMW (M405 & M624) gibt es ja die Einschränkungm, dass diese nicht im Anhängerbetrieb zugelassen sind. Beim F2x gibt es die gleichen Beschränkungen mit den 19Zoll-Varianten.
Wir bekommen jetzt nächste Woche einen als Zweitwagen zum F31 320d einen F20 120dA Bj11/12, an dem wir zum einen gerne eine AHK nachrüsten wollen und im Sommer dann die M624 oder 660 fahren wollen.
Laut ETK gibt es bei der Nachrüst-AHK für den F20 die Einschränkung der Felgengröße nur beim 120d xdrive und 125d, nicht beim 120d sdrive. Bei den Felgen steht als Kommentar jedoch beim 120d wieder das Verbot des Anhängerbetriebs. Beim 118d abwärts gibt es keine Einschränkungen.
Soweit ich es mir jetzt aus allen möglichen Quellen zusammengesucht habe, kommt die Einschränkung der 19 bzw. 20Zoll-Räder von der von BMW erhöhten max Achslast im Anhängerbetrieb. Bei meinem F31 steht im Fahrzeugschein unter 7.2&8.2 1230kg, im Textfeld unten gibt es aber noch sinngemäß einen Kommentar, dass bei AHK-Betrieb 8.2 auf 1335kg gesetzt wird und somit zu hoch für die 650kg Tragfähigkeit der Performance Felgen ist.
Jetzt zur Frage: Gibt es diese erhöhte Achslast nur bei serienmäßiger AHK? Kann ein User ohne AHK mal im Fahrzeugschein gucken, ob da ein entsprechender Kommentar steht?
Wenn der Kommentar fehlt, dürfte ja nichts gegen die Nachrüstung der AHK und gleichzeitiger Nutzung der 19-Zöller sprechen....