Beiträge von rübo

    Hi,


    ich hatte ein Fahrzeug, das von Sixt kam und vom BMW-Händler verkauft wurde. Angeblich war es ein Dauermietwagen, der bei BMW lief. Warum auch immer. Gut ausgestattet, wenige Kilometer und ohne Mängel.


    Ich würde auf alle Fälle nach einer Garantie schauen.

    Sorry,


    ihr beiden. Ich kann jetzt mit beiden Meinungen nicht d´accord gehen. Weder ist Selbstjustiz duldbar noch sind Streicheleinheiten und Suche nach deren Intention wie "schlimme" Kindheit oder sonst etwas sind für mich eine Entschuldigung, das Leben und Gut der anderen zu beschädigen.


    Deutschland ist genau wie andere Länder kein Schlaraffenland, wo man sich einfach selbst bedienen kann und auf Kosten anderer sich durchmogelt.


    Ich hoffe, die Burschen werden gefasst und der TE bekommt wieder sein schönes Auto gerichtet. Und beides wird schwer genug.

    Das ist die Vorschrift für das rote Kennzeichen:
    Hier genauer nachzulesen: https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeber/rote-kennzeichen


    Nutzung für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten


    Probefahrten sind dafür da, dass Käufer eines Fahrzeugs die Funktionsfähigkeit testen können. Es besteht also eine Kaufabsicht. Für kostenlose Probefahrten, die als Kaufanreiz dienen sollen, darf das rote Kennzeichen nicht verwendet werden.
    Mit Prüfungsfahrten ist die Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer gemeint. Das Händlerkennzeichen darf ebenfalls für Hin- und Rückfahrten zum Prüfungsort z.B. der Hauptuntersuchung eingesetzt werden. Wenn ein Kfz erworben wurde und eine Auslieferung innerhalb der Europäischen Union stattfindet, ist diese Überführungsfahrt mit dem roten Kennzeichen möglich.
    Rote Kennzeichen dürfen nicht ausgeliehen werden, da der Versicherungsschutz lediglich für zugelassene Fahrten besteht. Wer ohne Versicherung ein Fahrzeug mit roten Nummernschildern fährt, begeht eine Straftat. Fahrten gegen Vergütung sind ebenfalls gesetzwidrig.
    Die Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen dürfen nur für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Eine private Verwendung z.B. für einen Einkauf ist unzulässig!




    Das heißt für mich der Händler darf das Kennzeichen nicht ausleihen, er selbst dürfte aber das Fahrzeug mit dem roten Kennzeichen abholen. Ansonsten kann er natürlich sicherlich einen Auftrag zur Abholung des Fahrzeugs aussprechen.
    ABER: Er trägt das Risiko.

    Kurzkennzeichen für 5 Tage. Verlangt nur einige Vorgaben:


    1. Die Zulassungsstelle verlanget eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Die bekommt man von der Versicherung - meist ohne Aufpreis, bei der man anschließend versichert.


    2. Man braucht eine Kopie des Fahrzeugbriefes (gilt erst seit 2 Jahren oder so), da dieses Kurzkennzeichen inzwischen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist (auch wegen der EVB)


    Das Datum ist klar festgelegt: Beginn der fünf Tage ist der Antragstag (kann nicht verschoben werden).

    Hi,


    ich denke auch, dass ein Langstreckenauto mit der Kilometerzahl nicht als sehr kritisch zu bezeichnen ist. Es ist eher dann ein kaufmännisches Problem.


    So rechne ich mal kurz deine Strecken dazu: im Monat 2800km - macht runde 30Tkm/Jahr. In zwei Jahren hat der Hobel dann 240Tkm. Und damit wird er dann nahezu unverkäuflich. Wenn du natürlich sagst, ich fahre den bis er auseinander fällt und stecke hin und wieder mal etwas rein, was eben notwendig ist, dann ist das was anderes.


    Ich würde zu einem raten, der bis zu 120-140Tkm hat.