@all
Wennich es richtig sehe, so sind die beiden neu zu verlegenden Leitungen (zum REM) für die inneren Teilblinkleuchten in den Heckleuchten der Heckklappe.
Nun hat der Vor-LCI nur die Blinker in den Heckleuchteneinheiten der Kotflügel. Kann ich dann nicht bei der Nachrüstung auf diese Teilblinkleuchten in der Heckklappe (und somit auf die zusätzlich zu verlegenden Leitungen) verzichten?
Gibt es Vorschriften, die dieser Idee entgegen stehen?
(Bitte nicht schlagen ... meine Frage ist ernst gemeint.)
Könnte man machen ja