Beiträge von Mike1205

    Hab mal das KFG durchforstet:


    § 22a. KDV Änderungen an einzelnen Fahrzeugen


    (1) Als Änderung, die nicht angezeigt werden muß (§ 33 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967), gilt


    1. das Austauschen von


    a) .....


    b) von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebene Dimension oder Art, wenn der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass diese Dimension oder Art von Rädern oder Reifen bereits in einem Verfahren nach § 32 oder § 33 KFG 1967 als für die Type und Ausführung des Fahrzeuges geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden und dabei keine Änderungen am Fahrzeug beim Anbringen der Räder und Reifen erforderlich sind und die fachgerechte Anbringung und die Einhaltung allfälliger Auflagen durch einen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 Ermächtigten bestätigt wird; der Nachweis und die Bestätigung sind vom Lenker des Fahrzeuges auf Fahrten mitzuführen;


    Also Freigabe geben lassen, die unterschrieben ist und fertig. So verstehe ich den Paragrafen....


    D.h. ich müsste mir für jede Rad-Reifenkombination (16" bis 20"), die eigentlich für das Fahrzeug zugelassen sind, eine Freigabe holen und diese bei der Landesregierung typisieren lassen, sprich ich müsste mir auch, wenn ich mal die Felgen wechseln sollte (18" oder 19") zu den Felgen/Reifen zusätzlich die Freigabe besorgen + Typisierung.


    Und wenn ich die 20" eintragen würde und irgendwann auf 19" umsteigen würde, müsste ich diese ebenfalls wieder neu eintragen lassen, obwohl diese ab Werk zugelassen sein sollten.


    Irgendwie sehe ich nicht ein, wieso ich als Kunde diesen Aufwand und Kosten auf mich nehmen sollte, obwohl es sowieso eine Freigabe für das Fahrzeug für die original Felgen gibt, sonst wären sie ja auch nicht auf diesen Aufkleber an der Fahrerseite vermerkt. ?(



    Würd mal bei BMW Österreich anfragen wie am besten vorzugehen ist. Kann mir nicht vorstellen, dass man alles extra beantragen muss. Normal sollte es genügen, die Freigabe mitzuführen. Wie es aber mit Eintragung Zulassungsschein läuft, musst du deine Versicherung fragen.

    Streng genommen gilt eigentlich die Genehmigung nur für die Federn+dazu gehörige Felgen laut Gutachten. Dies wird auch im Zulassungsschein m.M.n. so eingetragen. Wenn nur Tieferlegung alleine eingetragen wäre, wäre es egal mit welchen Felgen du dann rum fährst, die im Typenschein eingetragen sind.

    Soweit ich es von einem Freund weiß, der ließ sich seine original 19" bei seinem Audi "eintragen". Er musste vom Hauptinporteur(Porsche Salzburg in dem Fall) eine Freigabe ausdrucken lassen, dass diese Felgen+ Reifen für sein Modell zugelassen sind. Mit dieser Freigabe ist er zur Landesregierung gegangen, diese haben es kontrolliert, 70€ kassiert und es in der Fahrzeugdatenbank eingetragen. Danach bekam er von der Versicherung einen neuen Zulassungsschein mit den freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.


    Schätze mal das es bei BMW genau so sein wird. Also ab zu BMW und Freigabe holen, dann sollte es kein Problem darstellen.



    Eigentlich brauch die Tante der Zulassungsstelle dies nicht eintragen, da es in der österreichischen Fahrzeugdatenbank sowieso hinterlegt ist und im Typenschein automatisch die Daten von der Datenbank übernommen werden.

    Naja mein F31 LCI hat einen DPF mit einer SCR Beschichtung, damit kann NOx reduzieren werden. Aber der DPF alleine wird es nicht sein. Da auch AGR Rate und sicher auch EInspritzung anders gemappt sind, wird es nicht so einfach sein, EU6 zu erhalten. Und einen SCR Kat nachrüsten wird eine unmögliche Aufgabe sein, den dann würde man AdBlue brauchen und die passende Steuerung. Aber auch ein Erstellen eines Abgasgutachten wird dann teuer werden. Also ich würd mal sagen EU6 kann man nicht nachrüsten.