Falsch.
Die Grenzwerte werden im Rahmen der Gesetzgebung ohne Kompromisse eingehalten. Da wird nichts UMGANGEN. Wie kann ich etwas umgehen was schlicht nicht existiert?
Wenn der Gesetzgebungsrahmen entweder veraltet ist (weil es damals noch keine Klappenauspuffe gab) oder unvollständig ist (aus was für Gründen auch immer), dann ist es absolut legal dieses zu nutzen.
Der Gesetzgeber hat ja bekanntlich bereits reagiert - hier greift aber nun der Bestandsschutz der bereits homologierten Anlagen bzw. Autos.
Bitte beende jetzt diese unsägliche Diskussion. Wenn du deine Ghetto-Misfires haben möchtest dann kauf dir ein älteres Auto was MPPSK bereits hat oder kauf dir was anderes als BMW - aber das MPPSK hat mehr verdient als diesen Kindergarten.
Grüße
Sven
Alles anzeigen
...Nein!! Ohne jetzt wieder als "allgemeingültig" hingestellt werden zu wollen nochmal "meine Interpretation" dazu:
VW hat betrogen indem man eine Möglichkeit geschaffen hat, im Prüfzyklus die Abgasreinigung zwar zu aktivieren, im Normalbetrieb aber auch ohne fahren zu können.
Ein Klappenauspuff bietet eine Möglichkeit bei der Messung die Grenzwerte zwar einzuhalten, von mir aus 10 oder 20[m] weiter oder auf Wunsch aber die "Sau" rauszulassen und damit Grenzwerte, glaube da brauchen wir nicht drumrumeiern, gnadenlos zu überfahren! Allein die Möglichkeit kann als illegal angesehen werden.
In der Regelung von 07/2016 wurde jetzt noch mal ausdrücklich definiert/unterstrichen dass so etwas nicht zulässig ist - das bedeutet aber nicht dass es vorher zulässig war sondern "nur falsch verstanden wurde". Das Auto darf bei der Fahrweise der Messung die zulässigen Werte nicht überschreiten, das bedeutet wie im Dieselgate ebenfalls nicht, dass es die Grenzwerte fernab der Messung überschreiten darf - das tut es aber mit der Möglichkeit der offenen Klappen. Es ist nicht im Sinne der Gesetzgebung, die Beschränkung einer Dimension fernab eines Testzyklusses zu umgehen.
Lasst uns einfach abwarten was auf uns, das KBA, die jeweiligen TÜV Prüfer und die Hersteller zukommt. Die "Interpretation" von Gesetzen und Regelungen kann weitreichend sein. Freiwillig lasse ich die AGA auch nicht austauschen ;)!