Beiträge von myfxp

    UND zwingt die Kunden damit beim Reifenkauf zum BMW-Händler mit seiner eingeschränkten und teuren Reifenwahl und weg vom Reifendealer/Tuner des Vertrauens [...]


    Sorry, aber wer, der die Kohle hat, sich einen M3 leisten zu können, fährt beim Reifenfuzzi um die Ecke vor, um ein paar € zu sparen?


    Und ob ich als M-Kunde nicht die Möglichkeit habe, bei BMW jeden Reifen meiner Wahl (sofern für das Fzg. zugelassen) zu bestellen, weiß ich zwar nicht 100%ig, kann mir aber nicht vorstellen, daß es so ist.

    Ich musste gerade schmunzeln...es war in der Tat die von Dir erwähnte Versicherung ;)


    Ach, interessant, es geht also um die HUK-Coburg...


    Da habe ich seltsamerweise ganz andere Erfahrungen gemacht: Jeder Schaden (und ich hatte leider so einige im Laufe der Jahrzehnte, angefangen in den '80ern mit den ständigen - also bestimmt 4-5 - Radiodiebstählen des seinerzeit offenbar sehr begehrten Blaupunkt Bremen aus meinem damaligen Golf GTI II) wurden ohne großes Aufhebens, unkompliziert und in aller Regel auch ohne Einschaltung eines Gutachters zu meiner vollsten Zufriedenheit reguliert.


    Mag vielleicht aber auch daran liegen, daß ich nicht nur bereits seit Jahrzehnten dort VN bin, sondern außer der KFZ- auch noch etliche andere Versicherungen über die laufen habe (wenn auch nicht alle). Ich kann wirklich nix Schlechtes über die sagen. :think:


    Und ob man z.B. eine Partnerwerkstatt nehmen muß, hängt halt von Inhalt und Umfang des abgeschlossenen Vertrages ab. Ich kann jede beliebige Werkstatt beauftragen, beim E46 hingegen hatte ich auch so 'ne Klausel, daß es eine Vertragswerkstatt der HUK sein muß (Prämie ist dann halt niedriger), aber da war mir das ab 150.000 km auch weitgehend egal. Und auch die haben ihre Arbeit ordentlich gemacht.

    Grundsätzlich habt ihr recht, Handwäsche ist definitiv zu bevorzugen. [...]


    Ich möchte nun auch nicht darüber diskutieren ob und wie man ein Auto am besten waschen sollte, denn das war nicht Sinn meines Ausgangpostes.


    Es gibt auch gar nix dafür zu rechtfertigen, in eine Waschanlage zu fahren. Hat eben nicht jeder die Zeit (und/oder Lust), alle paar Wochen ganze Tage oder gar Wochenenden mit Autopflege zu verbringen.


    Ich wasche mein Auto (fast) ausschließlich in Waschanlagen von Mr. Wash, weil das die besten sind, die ich bei uns kenne. Aber alleine die erforderlichen Nacharbeiten (Endtrocknung auch an Einstiegen etc., Auspusten der Wasserrückstände an den bekannten neuralgischen Stellen wie Rückspiegel, Leisten etc., Entfernen der doch immer noch vorhandenen Insektenreste, Saugen, Scheiben innen reinigen) kostet mich minimal eine Stunde und geht mir schon auf den Zwirn.


    Ich wollte lediglich wissen ob jemand bereits einen vergleichbaren Fall selbst erlebt hat und wie es ausging.


    Kann ich (für Dich leider, für mich zum Glück) nicht mit dienen. Und selbst wenn, hätte der Ausgang meines Falles für den Ausgang Deines Falles keine nennenswerte Relevanz.


    Ich kann Auto fahren und hatte noch nie in meiner ganzen Karriere einen Felgenschaden, auch nicht vom Bordstein.


    Respekt. Kann ich von mir nicht behaupten. :( Weiß zwar nicht, wo Du wohnst, aber in einer dicht besiedelten Großstadt, in der man sich manchmal in engste Lücken quetschen muss, bei denen jeder Parkassistent konsequent den Dienst verweigert, ratscht man sich trotz aller Vorsicht irgendwann dochmal leicht die Felge an. Oder in engen Auf-/Ausfahrten von Parkhäusern aus den '70ern...


    Was bringt es mir nachher Recht zu haben? Die machen da normal einen Super Job und ich hatte noch nie Probleme - wer selbst nicht nur als AN tätig ist kann nachvollziehen wie unlieb einem diese Korintenkacker sind.


    Wenn's lediglich um Korinthen (oder wahlweise Peanuts) gehen würde, hättest Du wohl kaum diesen Thread aufgemacht. ;)


    Aber um nicht mißverstanden zu werden: Natürlich ist eine gütliche und einvernehmliche Einigung einer gerichtlichen immer vorzuziehen. Dafür viel Glück und Erfolg. Meine Hinweise und Kommentare bezogen sich lediglich auf den Fall, daß eine gütliche Einigung nicht zustandekommt. Denn nicht nur unter "AN" gibt es Korinthenkacker, sondern auch (und nicht zuletzt) unter Dienstleistern, die jegliche Schuld auf den Kunden abwälzen und sich mit juristisch ausgefeilten AGB gegen jegliche Haftung absichern wollen. Wenn der Betreiber dieser Waschanlage nicht dazugehören sollte - um so besser!


    Also nochmal: Good luck! :thumbup:

    Kann ich bestätigen, Du bist nicht verrrückt und leidest nicht an Halluzinationen.


    Immer wenn ich beim Härkinger Kreuz herumkurve, gerät meine Navi-Susi in den Ausnahmezustand :crazy: und spricht Kauderwelsch. Ist dann irgend ein Mischmasch aus Deutsch, Italienisch und "keine Ahnung".


    Puuh, dann bin ich schon mal einigermaßen "beruhigt". Genau an der Verzweigung Härkingen (BTW: Du bist kein Schweizer, stimmt's?) hatte ich den Effekt, aber auch schon vorher im ersten Basler Tunnel nach der Grenze.


    Meinen :) hatte ich darauf auch schon angesprochen, Fehlanzeige: "Nicht bekannt, bin bisher der Einzige...."


    Jetzt kannste ihm ja sagen, daß es mindestens noch einen zweiten gibt...


    Ich fürchte aber auch, daß es wenig bringen wird, meinem :) dieses Problem anzutragen. Falls irgend jemand 'ne Idee hat, was man überhaupt tun könnte, bitte her damit!


    ... Und die Rückstellung der "nicht serienmässigen" Codierungen kannst Du Dir sparen, bei mir ist alles serienmässig (zumindest was die Codierungen betrifft :D).


    Vielen Dank, das erspart mir viel Arbeit!


    Was anderes: Ich sehe, daß Du oft und gerne die Schriftgröße veränderst, speziell vor und nach Smilies. Brauchste nicht, die werden trotzdem nicht kleiner oder größer dargestellt. ;)

    ich habe selber drei Gerichtsurteile, bei denen ich den Schaden begutachtet habe, live und in Farbe erlebt und der Geschädigte den Rechtsstreit verloren hat.
    Hier ein Auszug aus einem dieser Urteile, bei dem das Dach durch eine defekte Dachbürste deformiert wurde (schaden ca. 3.000 Euronen, in dem Urteil des Gerichts heißt es sinngemäß:
    Der Betrieb einer vollautomatisierten Waschanlage unterliegt, wie viele andere Gewerbe auch, einer verschuldensabhängigen Haftung. Ein Verschulden konnte dem Betreiber nicht nachgewiesen werden, weil er u. a. eine vorschrifts- und regelmäßige Wartung der Anlage belegen konnte. Lt. Hersteller der Anlage treten derartige elektronische Defekte eher selten auf und sind bei Wartungen nicht vorhersehbar und daher war dieser Schaden nicht zu vermeiden.


    Mag ja alles sein, ist aber ein völlig anders gelagerter Fall (elektronischer Defekt eben). Äpfel, Birnen...


    aber lassen wir das, hilft dem TE nicht wirklich weiter!


    Dieser Fall nicht, das stimmt. ;)


    Es ging mir aber primär um die Irrelevanz der Frage, ob die Versicherung des Betreibers den Schaden ersetzt oder nicht.

    Aber auf dem Schaden wirst du wohl sitzenbleiben.


    Aber warum, gibt's vielleicht 'ne Begründung...?


    Verstehe die pessimistische Haltung der meisten hier nicht (bist ja nicht der erste und einzige, hab Deinen Post nur willkürlich herausgegriffen).


    Siehe meinen vorherigen Post.

    Man fährt immer auf eigenes Risiko in eine Waschanlage, etwaige Schäden bzw. die Regulierung werden in den meisten Fällen von den Versicherern der Betreiber abgelehnt.
    Darüber gibt's auch einschlägige Gerichtsurteile, die den Versicherern Recht geben.


    Ganz so simpel ist es dann doch nicht:


    Zunächst mal ist es für den Geschädigten völlig irrelevant, ob die Versicherung des Anlagenbetreibers für den Schaden aufkommt oder nicht. Entscheidend ist einzig und allein, ob hier Schadenersatzansprüche gegen den Anlagenbetreiber bestehen und auch durchgesetzt werden können.


    Wie sich die Sachlage bisher darstellt (es war kein Hinweis auf eine max. zulässige Reifen-/Felgenbreite vorhanden, die Mitarbeiter haben den Geschädigten sogar eingewiesen, statt ihn an einer Nutzung der Anlage zu hindern), stehen die Chancen dafür nicht einmal so schlecht. Vermutlich wird der Betreiber schon aufgrund der Schadenhöhe den Schaden nicht freiwillig ersetzen, also wird man das juristisch ausfechten müssen. Da hat Staati völlig recht: Anwalt einschalten, und wohl dem, der rechtsschutzversichert ist. Aber selbst ohne Rechtsschutzversicherung sollte man zumindest ein erstes Gespräch mit einem Anwalt führen, der einem dann schon sagen wird, wie die Chancen stehen.


    Was kann der Anlagenbetreiber zu seiner Entlastung vortragen:

    • Entweder kann er behaupten, die Anlage sei für diese Reifen-/Felgenbreite nicht geeignet. Dann wird er sich den Einwand gefallen lassen müssen, daß er a) einen entsprechenden und gut lesbaren Hinweis hätte anbringen müssen, und daß b) dann sein Mitarbeiter das Fahrzeug schon mal gar nicht hätte einweisen dürfen.


    • Oder er behauptet, die Anlage sei zwar sehr wohl für diese Reifen-/Felgenbreite geeignet, der Fahrer habe das Fahrzeug jedoch nicht korrekt in die Spur eingefahren. Dann wird er sich den Einwand gefallen lassen müssen, daß der Einweiser das hätte bemerken und ihn darauf hätte aufmerksam machen müssen. Wenn man im Fahrzeug sitzt, kann man das nun mal nicht zentimetergenau sehen oder abschätzen.

    In beiden Fällen wird ein Anwalt, der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, den Betreiber vor Gericht argumentativ in die Enge treiben können.


    Die Richter begründen ihre Entscheidung mit der Wartung der Anlage, soll heißen, wenn die Anlage immer ordnungsgemäß gewartet wurde, ist der Betreiber bzw. dessen Versicherung raus und man guckt in die Röhre.


    Sorry, aber das ist falsch, zumal es gar nicht um die Wartung der Anlage geht, sondern um deren grundsätzliche Eignung für das betreffende Fahrzeug.


    Hat der Geschädigte erstmal seinen Anspruch gegen den Betreiber gerichtlich durchgesetzt, muß der löhnen, no matter what. Ob der dann wiederum den Schaden von der Versicherung ersetzt bekommt, kann dem Geschädigten völlig wurscht sein, das muß der Betreiber im Anschluß mit seiner Versicherung klären (und ggf. gegen diese gerichtlich vorgehen, wenn er glaubt, im Recht zu sein). Versicherungen sind schließlich keine Gerichte, die finale Entscheidungen über Schadenersatz- und Haftungsansprüche zu treffen haben.


    Es kann also durchaus passieren, daß a) der Betreiber für den Schaden aufkommen muß, und b) die Versicherung ihn nicht ersetzen muß, z.B. weil der Betreiber schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat. Es ist nun mal so, daß man nicht gegen jeden Bockmist, den man im Leben verzapft, versichert ist oder jemand anderen zur Rechenschaft ziehen kann.