MPPSK ist auch keine Abnahme nach § 21....
Die Felgen hingegen ist eine Abnahme nach §21
Ja habe ich auch gedacht ABER:
"Tatsächlich führen Ihre anderen Umbaumaßnahmen dazu, dass das MPPSK nicht normal eingetragen werden kann, sondern per Einzelabnahme nach §21 abgenommen werden muss. Dies kann unser Prüfer im Haus nicht machen, weshalb Sie sich bzgl. der Eintragung dann an eine externe Stelle (DEKRA, TÜV, GTÜ, …) direkt wenden müssen."
Ich hab mein freundlichen gesagt was umgebaut wurde und auch das die Felgen nicht eingetragen sind, eventuell sind mit der 21er ja die Felgen gemeint...? Im Sinne von "du musst eine 21er machen aufgrund der Felgen damit du das Mppsk normal eintragen kannst"