Hi,
MT Joker liegt da schon ganz richtig mit seiner Annahme dass es der Verbund aus spurplatten und Federn / Fahrwerk ist, der eine Eintragung beider Rad-/Reifen-Kombinationen nötig macht.
Bei einem Gewindefahrwerk hat der Hersteller durchaus die Möglichkeit verschiedene Räder bis zur maximal zulässigen Tiefe (der Abstand bis Kante) zu prüfen. Hatte da nochmal mit meinem Kumpel drüber gesprochen (Hersteller von Sonderfahrwerken) und die haben vor kurzem für einen VW Bus ein Fahrwerkegutachten erstellen lassen und da wollte der Prüfer auch die verschiedenen originalen Bereifungen sehen. Gefahren wurden die Tests aber nur mit der "extremsten", die anderen wurden nur auf dem Platz kurz begutachtet.
Aber am Rande: ich habe auch schon Federn gehabt, die trotz originaler Bereifung die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten haben ( H&R auf einer 330i Limousine mit original 18"). Also auch bei der ganzen Gutachterei ist das mMn kein Garant dafür dass es am Ende passt und auch funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Sven