Hallo Freunde der Sonne (und des F30),
aufgrund von Familienzuwuchs (und weil ich mir zum Ende des Studiums etwas gönnen wollte) bin ich seit einigen Monaten stolzer Besitzer eines F31 340i mit adaptivem M-Fahrwerk, MPPSK und einigen anderen schönen Sonderausstattungen.
Aktuell bin ich auf der Suche nach passenden Felgen für den Sommer. Ich habe mich ein bisschen in das Thema einzulesen, habe aber noch einige Fragen, wobei ich auf euren Rat hoffe.
Da ich noch eine Anhängerkupplung nachrüsten möchte kommen leider nur 19 Zoll Felgen in die Auswahl. Vorne würde ich gerne 225er Reifen fahren, hinten 255er. Aufgrund guter Erfahrungen in der Vergangenheit habe ich dabei an Michelin Pilot Sport 4S gedacht (zusätzlicher Vorteil: in der BMW (*)-Variante sind das keine Runflat-Reifen).
Felgenseitig gefallen mir die Japanracing SL01 (auch aufgrund ihres geringen Gewichts) sehr gut. Auf der Website von Japanracing gibt es Teilegutachten für die verschiedenen Größen.
Ausgehend vom Post auf der ersten Seite in diesem Thread sollte es ja kein Problem sein, vorne 8,5J ET35 zu fahren (steht auch so im Gutachten, einzige Voraussetzung ist die Verwendung von 225er-Reifen vorne, was ich ja sowieso vor habe).
Für hinten stehen 8,5J ET35, 9J ET20 oder 9,5J ET40 oder ET35 zur Auswahl. Laut Thread sollte 9,5J ET40 kein Problem darstellen, diese Lösung würde ich auch optisch bevorzugen. In dem Gutachten sind für die Felgengröße (allerdings auch schon bei 8,5J ET35) verschiedene Auflagen eingetragen:
GA4: Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig -> Wäre erfüllt
22M: Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P: Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24M: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
27H: Aufweiten Radhausschnittkantenbereich
27I: Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich
57F: Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. -> Wäre erfüllt
Jetzt meine Frage:
Müssen diese Auflagen tatsächlich alle erfüllt sein, um die Felge einzutragen? Oder macht der TÜV eine "Momentaufnahme", wenn die Felgen montiert sind, und trägt mir diese - wenn es nirgendwo schleift - auch ohne jegliche Veränderungen ein? Weil rein vom Bauraum sollten diese (laut Erfahrungen in diesem Forum) passen und ich habe wenig Lust, so große Eingriffe am Fahrzeug vorzunehmen.
Woran erkenne ich ob die Felgen vom Gewicht her mit einer Anhängerkupplung passen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten!