Beiträge von Paitchang

    Hallo,


    danke für die ganzen Antworten zu dem Thema. 225er Reifen fahre ich im Winter, im Sommer hätte ich aber gerne etwas breitere Reifen.

    Als nächsten Schritt würde ich wohl bei Ablasten.de anfragen, vielleicht geht das da halbwegs unkompliziert.

    Eine Frage hätte ich aber vorher noch:

    Ich plane mittelfristig eine (abnehmbare) Anhängerkupplung nachzurüsten. Bedeutet der Eintrag in Feld 22 (siehe Bild anbei), dass bei Anhängebetrieb die maximale Achslast auf der Hinterachse auf 1360 kg erhöht wird? Dann könnte ich das sowieso vergessen, weil die Felgen nur 625 kg dürfen, also auf insgesamt 1250 kg begrenzt sind.

    Guten Tag zusammen,


    ich habe aufgrund eines guten Angebots für meinen F31 LCI die Japanracing SL-01 (ringsum in 8,5Jx19 ET35) gekauft. Aufgezogen waren Conti Contactsport 7 in 235/35. Beim Eintragen ist aufgefallen, dass die Reifen eine zu geringen Traglast aufweisen (in der Größe 91Y, was 1230 kg entspricht -> das Auto hat aber 1250 kg auf der Hinterachse). Ablasten ist laut Aussage des TÜV-Prüfers nicht möglich.

    Im Gutachten steht, dass man mit den Felgen ringsum Reifen in 225/40R19 93Y fahren kann.

    Hat das schonmal jemand gemacht? Wie fährt sich das (fahre gerne sportlich)? Und wie gestrecht sieht das aus? Aktuell finde ich es nämlich von der Optik perfekt.

    Oder ist es sinnvoller das Gesamtpaket zu verkaufen und einen komplett passenden Rädersatz zu kaufen?


    Danke schonmal für die Antworten

    Hallo Freunde der Sonne (und des F30),


    aufgrund von Familienzuwuchs (und weil ich mir zum Ende des Studiums etwas gönnen wollte) bin ich seit einigen Monaten stolzer Besitzer eines F31 340i mit adaptivem M-Fahrwerk, MPPSK und einigen anderen schönen Sonderausstattungen.


    Aktuell bin ich auf der Suche nach passenden Felgen für den Sommer. Ich habe mich ein bisschen in das Thema einzulesen, habe aber noch einige Fragen, wobei ich auf euren Rat hoffe.

    Da ich noch eine Anhängerkupplung nachrüsten möchte kommen leider nur 19 Zoll Felgen in die Auswahl. Vorne würde ich gerne 225er Reifen fahren, hinten 255er. Aufgrund guter Erfahrungen in der Vergangenheit habe ich dabei an Michelin Pilot Sport 4S gedacht (zusätzlicher Vorteil: in der BMW (*)-Variante sind das keine Runflat-Reifen).


    Felgenseitig gefallen mir die Japanracing SL01 (auch aufgrund ihres geringen Gewichts) sehr gut. Auf der Website von Japanracing gibt es Teilegutachten für die verschiedenen Größen.

    Ausgehend vom Post auf der ersten Seite in diesem Thread sollte es ja kein Problem sein, vorne 8,5J ET35 zu fahren (steht auch so im Gutachten, einzige Voraussetzung ist die Verwendung von 225er-Reifen vorne, was ich ja sowieso vor habe).

    Für hinten stehen 8,5J ET35, 9J ET20 oder 9,5J ET40 oder ET35 zur Auswahl. Laut Thread sollte 9,5J ET40 kein Problem darstellen, diese Lösung würde ich auch optisch bevorzugen. In dem Gutachten sind für die Felgengröße (allerdings auch schon bei 8,5J ET35) verschiedene Auflagen eingetragen:


    GA4: Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig -> Wäre erfüllt

    22M: Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

    22P: Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

    24M: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

    27H: Aufweiten Radhausschnittkantenbereich

    27I: Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich

    57F: Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. -> Wäre erfüllt


    Jetzt meine Frage:

    Müssen diese Auflagen tatsächlich alle erfüllt sein, um die Felge einzutragen? Oder macht der TÜV eine "Momentaufnahme", wenn die Felgen montiert sind, und trägt mir diese - wenn es nirgendwo schleift - auch ohne jegliche Veränderungen ein? Weil rein vom Bauraum sollten diese (laut Erfahrungen in diesem Forum) passen und ich habe wenig Lust, so große Eingriffe am Fahrzeug vorzunehmen.

    Woran erkenne ich ob die Felgen vom Gewicht her mit einer Anhängerkupplung passen?


    Vielen Dank schon einmal für die Antworten!