Beiträge von Andre#

    da brauchst du nichts eintragen lassen, das Fahrzeug wurde ja so ab Werk homologisiert.

    Ich glaub selbst wenn es nicht so ab Werk geben würde, würde die Betriebserlaubnis nicht erlöschen. Durch den Umbau gefährdest du weder dich, andere noch die Umwelt.


    PS: bei mir lag das Kabel nicht, Ich musste es vom FEM zur SZL verlegen

    Also ich war heute morgen mal hier in Berlin bei 3 freien Werkstätten/Lackierereien und die Kosten wurden auf 1500-2500€ geschätzt. Inkl. Rücklicht und mit frischlackierter Originalstoßstange. Schon happig. Ausbesserung ohne neu Verkleidung haben alle ausgeschlossen.


    Wenn ich deinen Hinweis richtig verstehe, Andre#, dann sollte ich vielleicht mal nach Brandenburg fahren und dort nach Preisen fragen :)

    Ja, das ist leider so.

    Hier mal ein Fall den ich selber hier erlebt habe. Wobei ich sagen muss, wir sind keine freie Reparaturwekstatt, sondern Dienstleister der Automobilwerke von verschiedenen Autohersteller.


    Hier der Fall.

    Bei uns stehen auch junge gebraucht Fahrzeuge. Ein Kunde ist ein Gebrauchtwagenzentrum eines Bayerischen Fahrzeugherstellers.

    Für den lackieren wir ein Fahrzeugdach für 550€ netto, ist Vertraglich so vereinbart. So Gott will, ist dann auf dem Weg von uns zum GW Zentrum ein Steinschlag auf dem Dach entstanden. Später erfahre ich von unserer Transportversicherung, das das beheben des Steinschlags (Dach erneut lackieren), von dem GW Zentrum eine Rechnung in Höhe von 2500€ Butto an uns veranschlagt wurde.

    Wir reparieren so einen Schaden unter 750€, auch wenn es ein Versicherungsschaden wäre.

    Was aber ein BMW Autohaus für so eine Reparatur veranschlagt, geht auf keiner Kuhhaut mehr.

    Deswegen, das mit der Bagatelgrenze ist nur reine Theorie (Deswegen auch Grauzone) Der selbe Schaden ist auf dem Land keiner und in München ist er einer.


    Ich persönlich würde aber immer angeben wenn was lackiert wurde um spätere Diskussion aus dem Wege zu gehen

    Ab 750€ Schaden muss es meine ich als Unfallschaden angegeben werden. Und die 750€ gelten vermutlich nicht für Gebrauchtteile oder ähnliches, sondern eher was es kostet, wenn man einen Kostenvoranschlag erstellen lässt etc. Aber das müsste der Themenersteller lieber selbst nochmal prüfen.Kann schwierig werden. Ich würde es in jedem Fall angeben, um auf nummer sicher zu gehen. So viel Transparenz gehört für mich beim Autoverkauf dazu. Die meisten wird es vermutlich auch gar nicht stören, solange nichts schwerwiegendes beschädigt ist. Und es gibt nachher keine Überraschungen.

    Es gibt da noch einen Unterschied zwischen Unfall und Bagatellschaden (Parkrempler). Das ist eine kleine grau Zone. Es ist nicht genau beschrieben wo was anfängt, oder aufhört.

    Bei den Neufahrzeugen die wir reparieren kommt erst ein Gutachter ab 1500€ Schaden um die Neupreisreduzierung zu ermitteln und dann wird es auch erst angegeben.

    solang kein Blech betroffen ist, wird das niemals als Unfallwagen angegeben!

    Das Heckblech ist ein eingscheißstes Karosserieteil und so wie der Stoßfänger aussieht, gehe ich davon aus, das das auch beschädigt ist. Wenn der neue oder auch gebrauchte Stoßfänger drann ist, siehst das aber nicht mehr. Trotzdem ist das dann ein Unfall Fahrzeug. Alleine den Stoßfänger würde ich auch nicht als Unfall angeben

    da die Stoßstange nicht gerissen ist, kann das ganz normal ausgebeult und lackiert werden meiner Meinung nach...

    Wenn ich kein großen Anspruch auf einer qualitativen Reparatur habe, dann vielleicht. Du musst auch jemanden finden der das lackiert, so was geht nur unter der Hand.

    Wenn ein Kunde zu mir kommen würde, Ich soll das ohne ein tauschteil machen, sage ich dankend Nein, weil du auf sowas keine 2 Jahre Gewährleistung geben kannst.