Beiträge von DreiVierNull

    Am liebsten wäre mir ein ergänzender Eintrag im Kfz-Schein, der den Hängerbetrieb mit den 20-Zöllern erlaubt, bzw. die Untersagung wegfällt.

    Vielleicht sieht der Prüfer es ähnlich und kommt zu dem Schluss, dass Geschwindigkeitsindex W bei angegebenen 250 km/h ausreicht.

    Ich hätte auch nicht gedacht dass die 20-Zöller mit 8,5 Zoll Breite und ET 35 ohne weitere Maßnahmen eingetragen werden.

    In der ABE und dem Gutachten zu den Felgen steht deutlich, dass eine Radlauf-/ Kotflügelverbreiterung anzubringen ist.


    Bei einer Kontrolle müssen meines Erachtens die Werte im Kfz-Schein mit dem jeweiligen Istzustand des Fahrzeugs übereinstimmen.

    Es wird kaum jemand die Korrektheit der Einträge im Kfz-Schein anzweifeln, sollte dort bspw. auch W als mögliche Einheit eingetragen sein.


    Na mal sehen was der TÜV sagt.

    Ja danke, mit den 19-Zöllern und Winterbereifung sollte das über Ostern auch in Österreich für wenig Aufsehen sorgen, hoffentlich.


    Die bei BMW sind schon einigermaßen lustig. Liefern die ein Auto mit AHK und Bereifung aus, das ab Werk keiner Kontrolle Stand hält.

    Den konnte man damals so mit AHK und Felge 403 konfigurieren und bestellen.

    Daher sollte man doch eigentlich davon ausgehen dürfen, dass ein Hängerbetrieb ohne Weiteres möglich ist.


    Hast Du mglw. die Bezugsquelle aus der hervorgeht, dass nach Ablastung auf 1300 kg 20-Zöller erlaubt sind?

    Auch das zwingend auf Geschwindigkeitsindex Y, ausgenommen Winterbereifung, zu achten ist. Im Schein steht ja nur 250 km/h und wäre mit W ausreichend erfüllt.

    Super, vielen Dank für die Infos und den Tipp zur Ablastung.


    Schon einigermaßen kurios das Ganze.


    Ich habe bereits vor einiger Zeit 20-Zöller in Verbindung mit einem Fahrwerk per Einzelabnahme eintragen lassen müssen.

    Da hatte ich den Hängerbetrieb allerdings noch nicht so wirklich auf dem Schirm, trotz werkseitig verbauter und schwenkbarer AHK .

    Der Hinweis im Schein auf das Verbot von 20-Zöllern bei Hängerbetrieb, bezieht sich wahrscheinlich und hoffentlich nur auf BMW-Felgen.


    Die 20-Zöller aus dem Zubehör haben 745 kg Tragkraft. Allerdings scheint die Auswahl an Pneus mit ausreichender Traglast extremst beschränkt.

    255/30/20 95 W oder Y findet man gar nichts Gescheites

    225/35/20 95 Y zumindest etwas von Conti


    Na mal sehen. Entweder so wie Du es gemacht hast ablasten und mit 19 Zoll Winterbereifung fahren, oder die 20-Zöller mit neuen Pneus und höherer Traglast ausstatten.

    Ostern steht vor der Tür und es geht mit Auto, Hänger und Mopped Richtung Berge.

    Ein Blick in den Kfz-Schein trübt die Vorfreude allerdings ein wenig.


    Dort steht unter 7.1 (Achse 1) 1050 kg. Unter 7.2 (Achse 2) 1250 kg. Ergänzend im Feld 22 zu 7.2 (Achse 2) der Hinweis, dass es bei Anhängerbetrieb 1360 kg sein müssen.


    Hinten sind es mit Lastindex 95 ausreichend. Vorne sind es aber nur 90, also bis max. 1200 kg.

    Nun steht aber nichts im Kfz-Schein, dass Achse 1 einen erhöhten Lastindex bräuchte.


    Bleibt es vorne bei 1050 kg trotz Anhänger? Unverbindliche Meinungen dazu?