Am liebsten wäre mir ein ergänzender Eintrag im Kfz-Schein, der den Hängerbetrieb mit den 20-Zöllern erlaubt, bzw. die Untersagung wegfällt.
Vielleicht sieht der Prüfer es ähnlich und kommt zu dem Schluss, dass Geschwindigkeitsindex W bei angegebenen 250 km/h ausreicht.
Ich hätte auch nicht gedacht dass die 20-Zöller mit 8,5 Zoll Breite und ET 35 ohne weitere Maßnahmen eingetragen werden.
In der ABE und dem Gutachten zu den Felgen steht deutlich, dass eine Radlauf-/ Kotflügelverbreiterung anzubringen ist.
Bei einer Kontrolle müssen meines Erachtens die Werte im Kfz-Schein mit dem jeweiligen Istzustand des Fahrzeugs übereinstimmen.
Es wird kaum jemand die Korrektheit der Einträge im Kfz-Schein anzweifeln, sollte dort bspw. auch W als mögliche Einheit eingetragen sein.
Na mal sehen was der TÜV sagt.