Grüßt euch miteinander, da ich noch keine Zeit hatte zum TÜV zu fahren hab ich mal im Netz bissle rum geschaut und folgendes gefunden.
Diese Felge hat die selben Dimensionen wie die M437 und im Gutachten steht anhand meines Fahrzeuges F34 TYP 3-V:
Vorderachse: 235/40/19
Hinterachse: 275/35/19
Auflagen: A01) bis A10) und BF2) sowie V00)
Heißt es dann das ich auf der M437 vorne keine 255/40/19 oder 245/40/19 Bereifung fahren kann weil zb der Radkasten zu klein ist bzw. der TÜV nicht abnehmen wird?
Ansonsten wäre ja die Bereifung auch hinterlegt oder nicht?
Obwohl die 255er und 245er Bereifung in den anderen Kombinationen hinterlegt/Abgenommen sind bzw. die Bereifung zu fahren ist ja möglich.
Ich stelle diese Frage nur aus Neugier und eventuell kennt sich damit hier besser aus.
Selbstverständlich werde ich zum TÜV fahren und noch informieren.