Beiträge von dermeister222

    Kann mir jemand verlässlich sagen, ob die 435i Remus Cat-Back Anlage auch für den F33 zugelassen ist? In den Online Shops steht immer nur F32/F36.

    Passen wird er auf alle Fälle, aber da wir in Deutschland sind würde es mich nicht wundern, wenn man bei einer Kontrolle Probleme bekommt, wenn das Cabrio nicht explizit mit drin steht... Vom Shop selbst bekomme ich leider keine Antwort auf meine E-Mail.

    Nabend,


    benutzt jemand die My BMW App mit einem F3X mit iDrive NBT Evo ID4? Ich bekomme weder Kilometerstand, Tankfüllstand, Reichweite oder Servicebedarf angezeigt :fail:

    Remote Services sind aktiv, dort steht unbegrenzte Laufzeit. Aufschließen, Abschließen, Lüften etc. funktioniert auch problemlos.

    Ich habe das iPhone schon mit dem USB-Kabel im Fahrzeug angeschlossen und die App geöffnet und aktualisiert, aber auch dann bekomme ich nichts angezeigt.

    Klebekennzeichen sind doch aber etwas ganz anderes als ein normales Kennzeichen anzukleben?! Quasi ein Kennzeichen als Sticker.

    Ich möchte mein ganz normales genormtes Kennzeichen mit Tesa Montageband Outdoor anbringen, damit dieser riesige Klotz an Haltern verschwindet. Mit Magneten ist es mir zu leicht abnehmbar und ich müsste die Stossstange abbauen um die Magnete an der Innenseite anzubringen. Das mit der Neigung habe ich inzwischen rausgefunden kommt von den 2-Rad-Fahrern, die Ihr Nummernschild hinten oft fast im 180° Winkel angebracht haben.


    Ich werde es bei mir jetzt einfach machen.


    Krass finde ich nur folgendes:

    "In jedem Fall ist es so, dass ab einem Neigungswinkel von 30° die Ordnungswidrigkeit beginnt und diese VOWi (Verkehrsordnungswidrigkeit) mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Wer höher hinaus will, findet sich ab ca. 60° plötzlich im Anzeigenbereich wieder. Aber nicht im Sinne des Bußgeldkataloges, sondern als Vergehen des Kennzeichenmissbrauches im Sinne des StVG.

    Wir sprechen dann also von einer astreinen Straftat, mit der sich das zuständige Amtsgericht befassen wird. Aus langjähriger Praxis kann ich sagen, dass diese Anzeigen im Schnitt mit einem Strafbefehl in Höhe von rund 800 bis 1.000 Euro enden. Beim Erstverstoß wohlgemerkt. Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) kommen außerdem hinzu." Quelle: https://www.keba-verlag.de/kennzeichen-neigungswinkel/

    Moin,


    ich würde gerne bei mir vorne den Kennzeichenhalter und auch den drunterliegenden Halter für den Halter, welcher die Neigung ausgleicht entfernen.

    Ich möchte das Kennzeichen dann direkt auf die Stoßstange kleben, jedoch ist es dann etwas nach vorne geneigt (wie auf dem angehängten Bild zu sehen).

    Hier gab es schon Threads, wie man das macht, aber dort wurde nicht auf die rechtliche Ebene eingegangen.

    Da ich immer alles legal haben möchte, bin ich mir jedoch nicht sicher ob das soweit erlaubt ist. Ich habe folgende Anforderungen zur Kennzeichenbefestigung gefunden:

    Wie ein Kennzeichen anzubringen ist, ist im Gesetzt nicht genau festgeschrieben. So muss es lediglich fest sein, jedoch darf das vordere Kennzeichen in einem Winkel von 30° vertikal gegen die Fahrtrichtung geneigt sein. Dabei muss das Kennzeichen mindestens 20 cm über der Fahrbahn liegen.

    Irgendwie weiß ich nicht wie "gegen die Fahrtrichtung" zu verstehen ist :/


    Besten Gruß