die o.g. Aussage die Schrauben für den TÜV neu zu machen ist eh an den Haaren herbeigezogen. Wo gibt es denn bitte ein Vorgabe welcher Grad an OBERFLÄCHEN-Korrosion an Verbindungselementen maximal zulässig sei für bestehen einer HU ???
Liegt da daran, das man die Interpretation meiner Aussage an den Haaren herbeizieht. Steht nirgenswo, das ich die für den TÜV neu gemacht habe. Die Aussage ist lediglich, das wenn man sich an der optik der Schrauben stört, diese austauschen kann und nicht die kompletten Querlenker tauschen muss.