Hallo,
Die KFZ Steuer bemisst sich nach dem CO2 Ausstoß. Der Hersteller verbaut eine SSA in das neue Fahrzeug ein und stellt es dem TÜV zur Begutachtung und Erstellung eines Mustergutachtens vor. Mithilfe dieser Unterlagen beantragt der Hersteller beim KBA eine ABE. Das KBA erteilt dem Hersteller nach Antrag eine ABE. Mithilfe dieser BE darf das Fahrzeug zum Betrieb auf öffentlichen Straßen und Plätzen zugelassen werden. Werden Veränderungen am Fahrzeug im Sinne der erteilten ABE vorgenommen, dann erlischt die BE.
Um die Einstellung nach Euro 6 zu behalten muss das Fzg. so wie dem TÜV vorgeführt und begutachtet, mit aktivierter SSA betrieben werden.
Gesetzliche Grundlage in STVZO § 19, 2, 3 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ist für einen Laien sehr kompliziert.
Bitte hört auf Haarspalterei zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen