Eine Kopie bringt doch nix, am Ende entscheidet jeder Prüfer nach den technischen Gegebenheiten.
Was sagt das Gutachten von Motec??
hinten sollten verschränkt schon ca 5-6mm Luft sein bis zum BlechGlaub der Sturz an der HA war bei -1‘30 +\- 0‘25 kann aber morgen nochmal genauer schauen
Ich habe mit einem Prüfer gesprochen und er sagt das es einfacher ist für Ihn wenn ein Vergleichsgutachten vorliegt wo diese Kombination schonmal eingetragen wurde.
Dient Ihm dann irgendwie als Grundlage... Wie genau das funktioniert weis ich leider nicht.
Im Gutachten (ABE) Von Motec ist der 3er nicht aufgeführt, nur der 4er.
Er meinte das ist kein Problem da es so oder so eine Einzelabnehme wird in Kombination mit den Federn.
Okay 5-6 mm hab ich nicht, wenn ich Ihn nur hinten auf einen unterstellbock fahre geht es, aber vorne und hinten verschränken ist nur wenig Platz. (Blatt Papier wie geschrieben)
Eine Option wäre dann noch mit Federwegbegrenzern zu arbeiten wovon ich kein Fan bin. Diese könnte ich nach der Eintragung aber auch wieder raus nehmen...
Bezüglich dem Sturz wäre es super wenn du mir die originalen Maße mitteilen könntest.
Was würde den maximal machbar sein?
Und muss ich mir Gedanken wegen dem xDrive (VTG) machen bei mehr Sturz?