Gut daß Du das gerade angesprochen hast, ich sehe dabei nämlich einen interessanten Aspekt.
Ist diese Drehzahlgrenze von 3750 Upm für die Dezibelmessung nicht evtl. anfechtbar, falls es mal um die Wurst geht ?
Folgender Gedankengang:
Sofern die 8 Gang Automatik verbaut ist wird im normalen Fahrbetrieb, so wie es vom Hersteller vorgesehen ist und wie
das Fahrzeug auch ursprünglich zertifiziert wurde, eine Drehzahl von 3750 Upm gar nicht erreichbar.
Sie muss quasi künstlich provoziert werden, weil die Automatik sonst bereits um die 2000 Upm schaltet.
Die Schaltpunkte wie auch die Getriebeübersetzungen der Gänge und des Differentials sind im Zusammenspiel
Abgasrelevant und wurden bei der Zertifizierung genau SO abgenommen.
Durch das zügige, frühe Hochschalten der Automatik werden schließlich die Emissionen und die Geräuschentwicklung
gemäß einer Euronorm 6 eingehalten und bestanden.
Ich darf im Gegenzug schließlich auch nicht einfach ein anders übersetztes Differential verbauen, meinetwegen ein kürzeres
um schneller vorwärts zu kommen.
Auch darf ich nicht irgendeinen anderen Motor verbauen, sofern nicht die gleiche Gangübersetzung, Achsübersetzung
und auch Reifenkombination gefahren wird.
Das gesamte Konstrukt wurde ursprünglich so zusammenhängend abgenommen und bestanden.
Nun kommt ein Polizist daher und jubelt die Motordrehzahl auf einen Wert ausserhalb der Spezifikationen hoch,
um einen Dezibelpeak nachzuweisen der die Geräuschwerte aus dem Fahrzeugschein übertrifft.
Die Werte im Fahrzeugschein entstanden aber aus bereits oben beschriebenen Prüfverfahren.
So, nun die Gretchenfrage: Ist so ein Meßergebnis überhaupt rechtlich verwertbar ?
Eigentlich müsste das Fahrzeug unter den gleichen Prüfbedingungen gemessen werden. Obendrauf dann noch 2-3 Dezibel
als Sicherheitspuffer da Autos altersbedingt auch mal etwas lauter werden können.
Die Umwelthilfe hat damals auf diese Weise bereits versucht, BMW eine Abgasschummelei an einem 320d nachzuweisen.
Am Ende stellte sich aber heraus daß sie das Fahrzeug mit unzulässig hohen Drehzahlen und extremen Gasschüben
auf schlechte Werte hochgequält hatten. Das Auto erreicht im normalen Fahrbetrieb aber nicht solche Zustände, und
wenn doch dann nur kurzzeitig wenn man es darauf anlegt.
Letzteres kann man aber jedem Fabrikat unterstellen, denn es ist abhängig vom Umgang des Fahrers.
Auch die sauberste Ökoschleuder kann mit 6500 Upm im 1. Gang durch die Stadt bewegt werden ......
Die Umwelthilfe musste am Ende klein bei geben und konnte froh sein daß BMW nicht im Nachhinein auf Rufschädigung
durch bewusste Manipulation geklagt hatte (ein taktisch guter Schritt).
Zurück zur Automatik .... bei herkömmlichen Gebrauch werden 3750 Upm niemals erreicht ohne es bewusst zu provozieren.
Daher ist diese Messgrundlage falsch und bei entsprechenden Scherereien würde ich versuchen mittels Anwalt dagegen vorzugehen.
Vielleicht kennt sich ja jemand hier rechtlich genauer aus ?